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Gericht

Wahrsager müssen fair bleiben

09.09.2008 | 16:24 Uhr

Irreführende Werbung ist bei Wahrsagerei und Kartenlegen verboten, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Eine Kartenlegerin darf bei einem "Durchschnittsverbraucher" nicht den falschen Eindruck erwecken, sie übe mehr "Macht über die Karten" aus als ihre Konkurrenz, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Richter werteten es als unlauteren Wettbewerb, dass eine Kartenlegerin im Internet handelsübliche Spielkarten mit einem eigenen Copyright-Hinweis versah. (Az: I-20 U 123/08) Bei einem Verbraucher könne so der falsche Eindruck entstehen, dass die Frau besondere Macht über die Karten habe, führte der 20. Zivilsenat des Gerichts aus. Die Kartenlegerin täusche ein Schutzrecht an den Spielkarten vor. Die Richter halten nach Angaben eines Sprechers für "unerheblich, dass Kartenlegen Aberglauben und irrational" sei. Entscheidend sei, welche Vorstellung ein Verbraucher habe, der sich Karten legen lassen wolle und daran glaube.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Sie hebt ein Urteil des Landgerichts Wuppertal auf. Geklagt hatte eine Konkurrentin der Kartenlegerin mit dem irreführenden Copyright-Hinweis. (epd)

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