Vorläufiger Volltreffer
18.12.2007 | 21:55 Uhr 2007-12-18T21:55:20+0100CO-PIPELINE. Bürgermeister Thomas Dünchheim jubelt über den Gerichtsentscheid, SPD-Spitzenkandidatin ist skeptisch.
MONHEIM/DÜSSELDORF. Der Mann hat Spaß: "Das ist der absolute Volltreffer", sagte Bürgermeister Thomas Dünchheim (CDU) als Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Bayer darf die umstrittene Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen vorerst nicht in Betrieb nehmen. Er habe es immer gewusst.
"Auf 30 Seiten gibt das Gericht unter anderem den verfassungsrechtlichen Bedenken des Monheimer Bürgermeisters Recht", sagt er. Das Geld für das Gutachten des Juristen Stefan Muckel sei gut angelegt gewesen. "Wer diese Kostenübernahme verhindern wollte, sollte sich in die Ecke stellen und schämen." Scharf schießt der Bürgermeister gegen die Landesregierung: "Die haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und besonders einige CDU-Größen haben sich mehr als unverschämt verhalten."
Wie geht es jetzt weiter? "Bayer muss sich fragen, ob die Pipeline wirtschaftlich tragbar ist. Denn das Hauptverfahren dauert fünf bis sieben Jahre und die Tendenz durch das Urteil ist mehr als klar." Für einen Sieg auf ganzer Linie fehlte Dünchheim lediglich ein Baustopp. "Dazu konnte sich das Gericht nach längerer Abwägung wohl nicht durchringen."
Seitenhieb auf die SPD
Einen Seitenhieb auf die hiesige SPD, die das Pipeline-Projekt nicht bekämpfte, da sie die Sicherheit für gewährleistet hielt, konnte sich der Verwaltungschef nicht verkneifen. "Alle sozialdemokratisch motivierten Leserbriefschreiber müssen sich jetzt bei ihrem Bürgermeister entschuldigen."
Dass das Pipeline-Projekt gestorben ist, sieht Ursula Schlößer noch nicht: "Die Untersagung der Inbetriebnahme ist nur vorläufig, das Hauptverfahren kommt erst noch." Die SPD-Bürgermeister-Kandidatin sagt weiter: "Das ist für uns keine politische Niederlage. Denn aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es laut Urteil keine Bedenken." Und auf das Thema Sicherheit habe die SPD stets abgezielt: "Wenn die Pipeline sicher ist, kann sie auch gebaut werden."
Zu verfassungsrechtlichen Aussagen des Urteils wollte sich Schlößer nicht äußern. "Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand." Eines steht für sie aber fest: "Wenn Bayer keine Bedeutung für die Allgemeinheit vorweisen kann, darf die Pipeline auf keinen Fall in Betrieb gehen."
Bildergalerie zur Pipeline: www.derwesten.de/hilden
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