VIP-Service für Backstreet Boy Nick Carter nicht bezahlt
11.06.2012 | 17:02 Uhr 2012-06-11T17:02:00+0200
Düsseldorf. Am Düsseldorfer Flughafen wurde Backstreet Boy Nick Carter im Mai 2011 wie ein VIP behandelt. Die gebuchte Sonderbehandlung aber bezahlte Carters Agentur auch nach mehrfacher Mahnung nicht. Nun sprach das Amtsgericht Düsseldorf ein Urteil in der Sache.
Als einer der Backstreet Boys wurde er bekannt, doch auch als Solo-Sänger macht er Karriere: Nick Carter (32) trat im letzten Jahr vier Mal in Deutschland auf. Für die Anreise buchte seine Agentur am Flughafen den VIP-Service, doch sie zahlte nicht. Jetzt verurteilte das Amtsgericht sie dazu, 2271,96 Euro zu berappen.
Für drei Termine im Mai 2011 hatte die Agentur die besonders zuvorkommende Behandlung für den Sänger aus Amerika und drei bis sechs Begleiter gebucht. Wer als VIP reist, darf die Wartezeit in der speziellen Lounge für so zahlende Passagiere verbringen, muss sich weder am Check-In-Schalter noch vor dem Betreten des Flugzeugs in eine Schlange stellen. Denn das Flughafen-Personal kümmert sich um alle Formalien und versorgt das Gepäck. Für den Weg vom und zum Flieger darf man sich in die weichen Polster eines 7er BMW lehnen.
Auch auf mehrfache Mahnung habe die Agentur die Gebühren nicht gezahlt, hatte der Flughafen seine Klage begründet. Weil weder ein Vertreter der Agentur noch ein Rechtsanwalt zum gestern angesetzten Prozesstermin erschienen, gab es ein Versäumnisurteil, das der Klage stattgibt. Die Agentur muss nun zahlen.
22:19
Das sind die richtigen. Schampus bestellen und dann nicht zahlen!
Der wollte sich auch mal wie ein richtiger ViP fühlen. Larger than Light.. LOL