Das aktuelle Wetter Duesseldorf 8°C
Gericht

Verdächtige Löcher

10.04.2008 | 17:37 Uhr

41-Jähriger stanzte zwei Buchstaben seines Namens im Ausweis aus. Bewährungsstrafe für Urkundenfälschung.

Auf den ersten Blick könnte es so aussehen, als sei er nur etwas sorglos mit hoheitlichen Dokumenten: Der 41-Jährige hatte in seinen vorläufigen Personalausweis zwei Löcher gestanzt, eine Kordel durchgezogen, um ihn um den Hals zu tragen. Doch das Landgericht nahm ihm das nicht ab. Weil die Löcher seinen Namen verfälschten, bestätigte es die Bewährunsstrafe von acht Monaten der ersten Instanz für Urkundenfälschung. Ein kurioser Prozess.

 Die kreisrunden Löcher lagen einander nicht genau gegenüber, wie das durch einen Locher passiert wäre. Sie trafen stattdessen leicht versetzt jeweils die beiden letzten Buchstaben seines Namens, so dass ein neuer Name entstand. Etwa so, wie aus „Mayer” der Name „May” wird.

Der Angeklagte, alleinerziehender Vater eines dreijährigen Sohnes, leugnete nicht, das so gewollt zu haben: „Ich dachte, wenn ich den Ausweis verliere, kann so keiner Mist damit machen.” Er habe nicht gewusst, dass das eine Straftat ist.

Die Vorsitzende Richterin glaubte ihm nicht. Besonders die Idee, er habe den Ausweis um den Hals getragen, hielt sie für völlig abwegig: „Sie sind nicht so ein Schusselkopp, der sich seine Dokumente um den Hals hängen muss.” Sie war ebenso wie der Richter in erster Instanz überzeugt, dass er mit dem Trick seine Identität vertuschen wollte. Damit die Polizei bei Überprüfung des Ausweise nicht sofort auf sein Vorstrafen-Register mit neun Eintragungen stößt. Tatsächlich war seine Manipulation bei einer Polizeikontrolle aufgefallen, als wegen eines Diebstahls in einem Kaufhaus ermittelt wurde.

 Auf die Frage, was er mit der Berufung erreichen wollte, überraschte der Angeklagte das Gericht mit der Bitte, die Bewährungsstrafe in Arbeitsstunden umzuwandeln. Als ihm klar gemacht wurde, dass das nicht möglich ist, bat er darum, nicht mehr einem Bewährungshelfer unterstellt zu werden. Die Fahrten zu der Betreuung seien ihm, der von Harz IV lebe, zu umständlich und zu teuer: „Die tun doch eh nichts.”

Den Gefallen konnte die Richterin ihm tun. Nicht ohne zu mahnen: Bei der nächsten Straftat sei eine Haft ohne Bewährung fällig.

Katharina Rüth

Facebook
 
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/1756901/create

Aktuelle Fotos und Videos
Aus dem Ressort
Nichtschwimmer stirbt nach Badeunfall
Unglück
Tödlicher Leichtsinn: Das Abtauchen ins kühle Nass an einem sommerlich-warmen Abend kostete einem 36-Jährigen das Leben. Obwohl der Leiharbeiter aus Polen Nichtschwimmer war, sprang er am Sonntag gegen 19.20 Uhr in den Elbsee. Dabei hatte der Mann offensichtlich unterschätzt, dass es hier schon am...
Hohe Waldbrandgefahr in Düsseldorf
Feuerwehr
Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann ausreichen, um einen verheerenden Waldbrand auszulösen. Die Stadt Düsseldorf mahnt deshalb besonders jetzt zum vorsichtigen Umgang mit Feuer im Freien. Bei Verstößen gegen Verbote drohen hohe Strafen.
Text