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Rätsel um Hündin "Tizia"

Tierisches Findelkind im Gericht

01.09.2009 | 17:29 Uhr
Tierisches Findelkind im Gericht

Düsseldorf. Ein ungewöhnliches Problem hatten jetzt die Mitarbeiter des Düsseldorfer Landgerichts zu lösen: Auf dem Richterparkplatz wartete ein herrenloser Hund auf Abholung. Doch vom Besitzer fehlt jede Spur.

Die kleine Hündin kuschelte sich gleich an jede streichelnde Hand. Gleichzeitig schaute sie immer wieder schwanzwedelnd auf die Tür, als erwarte sie jeden Augenblick Herrchen oder Frauchen. Doch es kam niemand. Denn der muntere Vierbeiner wurde offenbar ausgesetzt - im Hof des Landgerichts.

Bei Dienstantritt um 6 Uhr morgens war einem Wachtmeister der schwarz-weiß gefleckte Terriermischling auf dem Parkplatz aufgefallen, mit seiner Lederleine angebunden an ein Absperrgitter.

Liegeplatz zwischen Akten

Eine Justiz-Angestellte erbarmte sich eine halbe Stunde später, holte das einsame Tier in ihr Büro, gab ihm Wasser und baute ihm mit einer Decke einen Liegeplatz zwischen Aktenregalen. „Sie war durstig”, so die Tierfreundin, die zuhause eine Katze hat. Der ungewöhnliche Gast sei sehr lieb, habe sich von ihr sofort und ohne Probleme losbinden und mitnehmen lassen. Auch Akten hat sie nicht angeknabbert.

Ein Rundmail an alle Mitarbeiter im Haus, ob jemand etwas über den Hund wisse, ergab kein Ergebnis. Über die Hundemarke am Hals ließ sich auch kein Besitzer ermitteln. Schließlich alarmierte das Gericht das Tierheim.

"Tizia" getauft

Gegen 10 Uhr kam die Hündin, der einige inzwischen den Namen „Tizia” - als Abkürzung für Justitia - gegeben hatten, in den Transporter des Tierheims. Auch mit Tierheim-Mitarbeiterin Regina Steinke schloss Tizia gleich Freundschaft, schleckte ihr sogar ins Gesicht. Im Tierheim ergab eine fachmännische Untersuchung: Die Hündin hat keinen Chip unter der Haut, über den der Besitzer gefunden werden kann.

Für die Juristen bleibt jetzt die Frage: Wer hat den Hund auf dem Gerichtsparkplatz angebunden? Das Aussetzen eines Tieres wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, kann bis zu 25 000 Euro Bußgeld kosten. Sollte der Hund größeren, auch seelischen Schaden genommen haben, könnte das auch als Tierquälerei angeklagt werden.

Und im Tierheim hofft man, dass sich bald ein neues Zuhause für das anhängliche Tier findet.

Katharina Rüth

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