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Überfall in Hubbelrath

Spätes Geständnis und drei Urteile

12.11.2012 | 16:55 Uhr
Spätes Geständnis und drei Urteile

Düsseldorf. „Sie haben in verachtenswerter Weise Vertrauen missbraucht“, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Der Kellner (41) wurde jetzt mit zwei weiteren Männern wegen des Raubüberfalls auf seinen Chef, den Geschäftsführer eines Hafenlokals, verurteilt. Er muss zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Der 41-Jährige hatte lange seine Beteiligung an dem brutalen Überfall geleugnet. Doch schließlich räumte er ein, dass er von dem Überfall wusste und an dem Morgen seine Komplizen informierte, wer wann Geld am Firmensitz in Hubbelrath abliefern werde.

Pistole im Nacken

Mit fast 52 000 Euro, den Silvestereinnahmen von insgesamt vier Szenelokalen, war der Geschäftsführer am 2. Januar 2012 unterwegs gewesen. Auf dem engen Sauerweg wurde er von einem weißen Ford Kuga ausgebremst, zwei maskierte Männer zerrten ihn aus dem Wagen, hielten ihm eine Pistole in den Nacken und fesselten ihn. Anschließend verschwanden sie mit dem Geld.

Die Polizei kam schnell auf die Spur einiger Täter, die wiederum die übrigen Beteiligten nannten, insgesamt gab es sechs Täter: Den Organisator (37) und Fahrer des Ford Kuga, Stammgast des Hafenlokals, eine Freundin (35) sowie einen der maskierten Räuber (33) hat das Landgericht im Mai verurteilt: Dreieinhalb Jahre verhängte es für den Organisator, 21 Monate für die Frau, die den Fluchtwagen gemietet und Schmiere gestanden hatte, und viereinhalb Jahre für den maskierten Mann.

Jetzt wurde den übrigen Dreien der Prozess gemacht. Der zweite maskierte Mann (26) hatte seine Beteiligung ebenso zugegeben wie ein Taxifahrer (31), der als Fahrer mitwirkte. Nur der Kellner hatte sich erst spät zu einem Geständnis durchgerungen. Nach einem Rechtsgespräch hatte das Gericht ihm deutlich gemacht, dass nur bei einem Geständnis eine mildere Strafe als die Mindeststrafe von fünf Jahren möglich ist.

Der zweite maskierte Mann muss für dreieinhalb Jahre in Haft, der Taxifahrer kam mit einer Bewährungsstrafe von 19 Monaten davon. Das Geld ist bisher nicht wieder aufgetaucht.

Katharina Rüth

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