Senior muss 1400 Euro für Beleidigung des OB Dirk Elbers zahlen
07.09.2012 | 15:24 Uhr 2012-09-07T15:24:00+0200
Düsseldorf. Anton J. (69) ist ein Kämpfer. Einst verlor er viel Geld, schuld ist seiner Meinung nach die Stadtsparkasse. In seinem Kampf um Genugtuung hat er auch Oberbürgermeister Dirk Elbers attackiert, ihn „Mit-Betrüger“ genannt. Das ließ der nicht auf sich sitzen, zeigte Anton J. an. Wegen Beleidigung verurteilte das Amtsgericht den Senior gestern zu 1400 Euro Geldstrafe.
In gleicher Höhe war ihm ein Strafbefehl zugegangen. Gegen den legte er Einspruch ein, daher gab es gestern einen Prozess. Darin packte der alte Herr zunächst einen dicken Ordner aus, sprudelte dann los: Dass er 1999 insgesamt 50 000 Mark anlegen wollte, die Sparkasse ihm Fondsanteile verkauft habe. „Das Geld wurde in den USA regelrecht verzockt!“, empörte er sich. Er habe aber sein Geld sicher anlegen wollen. Beim Kauf habe man ihm eine falsche Risikoklasse genannt.
Richter konnte den Angeklagten kaum bremsen
Erst habe er sich an den damaligen Sparkassenchef Hans Schwarz gewandt, der sich kümmern wollte. Auch der damalige Oberbürgermeister Erwin wollte das. Als Dirk Elbers im Amt war, habe er diesen angesprochen, ohne Erfolg. Dann habe er Briefe geschrieben „Die Aggressivität – zugegeben – steigerte sich“, gab der Angeklagte zu. Darin habe er den OB als Mit-Betrüger bezeichnet.
Der Richter erklärte, Dirk Elbers sei für Vorgänge in der Sparkasse im Jahr 1999 nicht verantwortlich. Vor allem dürfe man ihn nicht einer Straftat bezichtigen. Der 69-Jährige erhob immer wieder seine Stimme, verwies auf „sensationellen Beweise“: Im Zivilprozess seien gefälschte Unterlagen vorgelegt worden.
Nur mühsam konnte der Richter ihn bremsen, riet ihm dringend, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, denn im Prozess könne auch eine höhere Strafe herauskommen. Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass bisher drei Anzeigen gegen ihn ohne Folgen geblieben seien, das könne nicht so bleiben. Erst am Ende lenkte der alte Herr ein, war auf einmal still. Jetzt ist der Strafbefehl rechtskräftig.
07:51
Es gibt halt aufgeblasene Gockel. Und die können ja nicht alles auf sich sitzen lassen.
Wobei, der Vorgänger war im Längen schlimmer.
20:25
1400 € dafür ? OB Elbers wird dies sicher angemessen finden. Wenn ein Normalbürger im öffentlichen Verkehrsraum beleidigt oder geschlagen wird, dann bekommen wir nix. Die Verantwortlichen eine Maßnahme im Süden, wie jemand schon bemerkte. Demnächst müssen wir wieder einen Hut grüßen. Ich finde Herrn Elbers zum .. mak eben meine Geldbörse geprüft .. so gesehen ganz toll.
18:06
Na ja, ganz so ohne scheint der Rentner nicht zu sein:
"Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass bisher drei Anzeigen gegen ihn ohne Folgen geblieben seien, das könne nicht so bleiben. "
und
"Der 69-Jährige erhob immer wieder seine Stimme, verwies auf „sensationellen Beweise“: Im Zivilprozess seien gefälschte Unterlagen vorgelegt worden."
und
„Die Aggressivität – zugegeben – steigerte sich“, gab der Angeklagte zu.
Solche "Justizopfer" können irgendwann mal gefährlich werden. Daher finde ich es richtig das ein Gericht erst einmal ein "Stopp Schild" auf stellt.
Leider verhängen unsere Gericht kein Stopp Schild für die wirklichen Verbrecher (z.B. aus Osteuropa)
17:58
Zitat RiN77 | #1" Ein Renter muss für nicht gezahlte 10 Euro-Verwarngeld mehrere Tage in Beugehaft( siehe RP von Mitte der Woche ), ..."
Wenn der Rentner seine 10 € Bußgeld bezahlt hätte, wäre er nicht in Beugehaft gekommen. Und wenn er jetzt 3 Tage gesessen hat muß er trotzdem noch die 10 € zahlen.
Sein Starrsinn nützt ihm nichts.
15:41
Theodor Heuss fragte noch, wann es "staatspolitisch notwendig ist, daß ich mich beleidigt fühle".
Vielleicht hätte das Gericht den Oberbürgermeister auch fragen können, ob er sich denn unbedingt beleidigt fühlen müsse, denn immerhin sei der Rentner kein Jurist und bringe seinen verständlichen Ärger über soundsoviel Tausend Euro Verlust zum Ausdruck.
Vielleicht hätte es Elbers auch von sich aus dabei belassen können, wenn schon die bisherigen Antworten den Beschwerdeführer inhaltlich wenig überzeugten, die emotional hervorgerufene und nicht juristisch gemeinte Wortwahl des Rentners allenfalls in einem kleinen Seitenschlenker zu kommentieren, falls er sie nicht einfach überliest.
Nun aber hat der Oberbürgermeister erreicht, daß ein Beschwerdeführer am Ende "auf einmal still" ist, ohne daß der zugrunde liegende Konflikt gelöst ist. Politisch klug ist das nicht.
Der Oberbürgermeister sollte dem Rentner die 1400 Euro gönnen und den eigentlichen Konflikt als Stadtvater geräuschlos lösen.
WhatDoesItAllMean,
Ihren, wirklich gelungenen, Ausführungen ist nichts mehr hinzu zufügen!
11:53
Mittlerweile ist die deutsche Rechtsprechung doch nicht mehr nachvollziehbar und scheint einfach nur noch ein Willkürakt von überforderten oder desinteressierten Jursiten zu sein!!!
Ein Renter muss für nicht gezahlte 10 Euro-Verwarngeld mehrere Tage in Beugehaft
( siehe RP von Mitte der Woche ), dieser Rentner muss 1400 Euro für eine simple Beleidugung zahlen..
Wahnsinn!!
Und jugendliche Intensivtäter, reisende osteuropäische Tätergruppen und sonstige Mehrfachstraftäter gehen straffrei, gegen geringe Sicherheitsleistungen oder mit verlängerter Bewährung in der Bewährung nach Hause...
Selbst Beleidungen oder körperliche Angriffe auf Polizisten werden nicht so hoch bestraft wie diese Beleidung..
Echt wahnsinn!!!