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Gericht

Schmerzensgeld für Bahnunfall?

23.07.2009 | 17:02 Uhr

Eltern verklagen Rheinbahn: Ihre Tochter wurde 2005 an der Luegallee von U 74 überrollt, verlor ein Bein

Es war ein schrecklicher Unfall, der wochenlang die Düsseldorfer bewegte: Am 3. November 2005 geriet ein damals elfjähriges Mädchen am Luegplatz unter eine Bahn der Linie U 74, wurde lebensgefährlich verletzt und verlor schließlich ihr rechtes Bein. Jetzt haben die Eltern die Rheinbahn auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Gestern trafen sich die Anwälte das erste Mal vor dem Landgericht.

Wie üblich versuchte das Gericht die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. „Das ich nicht völlig ausgeschlossen”, so der Vertreter der Familie. Er erwarte aber ein Angebot der Rheinbahn, wies darauf hin: „Man muss auch an die psychologische Seite der Sache denken.”

In ihrer Klage fordern die Eltern 200 000 Euro Schmerzensgeld, eine lebenslange Rente für ihre Tochter sowie die Zusicherung, dass die Rheinbahn alle Folgekosten des Unfalls übernimmt.

Ob es auch ein strafrechtliches Verfahren gibt, ist immer noch offen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall Ermittlungen aufgenommen, aber zunächst festgestellt, dass Fahrer und Rheinbahn nichts Strafbares vorgeworfen werden kann. Sie stellte das Verfahren ein.

Weiteres Gutachten

Die Eltern legten Beschwerde ein, die Generalstaatsanwaltschaft verlangte weitere Untersuchungen. Staatsanwalt Johannes Mocken hat bereits ein Gutachten und Zeugenaussagen vorliegen. Danach ist der Fahrer vielleicht doch zu schnell für die Situation gefahren. Ob das Mädchen aber auch Schuld am Unfall trägt, ist nicht klar.

Der Staatsanwalt will daher noch auf ein weiteres Gutachten warten. Die Rheinbahn hat nämlich in dem Prozess um Schmerzensgeld ein umfassendes Gutachten, „das ein rundes Bild ergibt”, gefordert.

Nach dem Unfall hatte es viele Diskussionen um die Sicherheit von Fußgängern auf der Luegallee gegeben. Bürger sammelten Unterschriften, die Rheinbahn lud zu Diskussionen, Experten wurden gehört.

Dies führte dazu, dass inzwischen an den Fußgänger-Übergängen die Warteflächen verbreitert und die Gehsteige zur Straße hin vorgezogen wurden. Die Ampeln geben Fußgängern mehr Zeit, die Straße zu queren. Seit kurzem machen zusätzlich Piktogramme Autofahrer auf die Überwege aufmerksam.

Im Prozess um Schmerzensgeld will das Gericht am 10. September verkünden, wie es weitergeht.

Katharina Rüth

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