Radler rastete nach Fast-Unfall aus
09.02.2012 | 15:00 Uhr 2012-02-09T15:00:00+0100
Düsseldorf.Weil er nach einem Fast-Zusammenstoß auf dem Rad eine 17-Jährige aggressiv angegangen ist, stand jetzt ein 42-Jähriger vor dem Amtsgericht. Und konnte auch da kaum ruhig bleiben.
Auf dem Radweg an der Kaiserswerther Straße war ihm im Juli 2011 die Schülerin (17) entgegengekommen. Erst kurz voreinander hatten beide gestoppt. Das Mädchen entschuldigte sich, weil sie gegen die Fahrtrichtung gefahren und dazu abgelenkt war.
Der 42-Jährige beschimpfte sie, warf ihr Fahrrad um. Als er auch noch auf ihr nagelneues Hollandrad eintrat, rief sie wütend, dafür müsse er zahlen. Da warf er ihr Rad zwei Meter weit und sie zu Boden. So lautete die Anklage und so schilderte es auch die mädchenhafte Schülerin, der dabei die Tränen kamen: „Ich war schockiert, dass ein Erwachsener sich so verhält.“
Der Angeklagte begann mit der Mitteilung, manisch-depressiv zu sein. Er sei durch Medikamente gut eingestellt. „Nur heute liegen meine Nerven natürlich blank!“ In seiner Version des Vorfalls war die Schülerin die Aggressorin. Sie sei ja als Geisterfahrerin gegen sein Rad gefahren, so dass er mit seinen 110 Kilo stürzte: „Das war heftig!“
Er habe sie nur festhalten wollen, dabei ihr Rad gestoßen. Sie sei umgefallen „wie ein Sack Kartoffeln“. Dann habe sie ihn festgehalten und mit einer Luftpumpe geschlagen: „Es war ein Alptraum!“
Passanten hatten ihn zu beruhigen versucht. Ihre Aussagen nannte der Angeklagte „Alles Lügen!“ Einem 62-Jährigen sagte: „Ich habe Ihnen nichts getan. Aber ich hätte: Ich war zehn Jahre Amateurboxer!“
Während des Plädoyers der Staatsanwältin widersprach er mehrfach, stürzte dann hinaus: Ihm sei schlecht. Als er zurück war, forderte die Anklägerin sechs Monate auf Bewährung wegen seiner Uneinsichtigkeit.
„Unfassbar!“, rief der Angeklagte, schilderte erneut seine Sicht. Äußerte dann doch die Einsicht: „Eine Geisterfahrt rechtfertigt natürlich nicht, dass ich ihr Rad getreten habe.“ Die Richterin mahnte: „Sie haben überreagiert. Wir hoffen, das es ein einmaliger Zustand war!“ Sie verurteilte ihn zu 250 Euro Geldstrafe, nahm dabei an, dass er wegen seiner Erkrankung vermindert schuldfähig war.
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sehr sehr seltsam geschriebener artikel....