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Prozess

Prügel am Schwarzen Brett

18.05.2012 | 14:11 Uhr
Prügel am Schwarzen Brett

Düsseldorf. Ein harmloser Zettel war der Streitapfel: Wegen eines Aushangs am Schwarzen Brett der Schule gerieten ein Besucher (36) und der Hausmeister (58) der Schule aneinander, am Ende hatte der Hausmeister eine blutige Nase. Der Besucher wurde jetzt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er hatte im April 2011 gerade einen Zettel ans Schwarze Brett gehängt, mit dem er Nachhilfe anbot. Da tauchte der Hausmeister auf, erklärte dem Fremden, er müsse den Aushang im Schulsekretariat genehmigen lassen.

Nach Angaben des Hausmeisters argumentierte der 36-Jährige zunächst, es sei doch ein öffentliches Gebäude. Und war dann aggressiv geworden: „Er schrie, was ich mir einbilde und ich sei doch nur ein popeliger Hausmeister“. Auch als Hurensohn sei er beschimpft worden. „Ich bin dann auch laut geworden.“ Er habe den Besucher hinausgeschoben. Der habe ihn gezogen und geschlagen, er sei gefallen, habe seine Brille verloren.

Weil er einen Asthmaanfall bekam, musste sein Sohn (13) sein Spray holen. Und seine Frau, die ihm helfen wollte, habe der Mann auch geschlagen. Sie habe ein „Veilchen“ davongetragen, er einen Knieprellung, eine Zerrung am Hals und eine Schürfwunde an der Nase.

Der Angeklagte, ein großer, massiger Mann, stellte den Streit anders dar: Der Weg übers Sekretariat sei ihm zu aufwendig gewesen, er habe den Zettel gleich wieder abgenommen und gehen wollen. Doch der Hausmeister habe ihn nach draußen verfolgt. „Da gab es ein Wortgefecht, das eskaliert ist.“ Der Hausmeister habe ausgeholt, er das abgewehrt: „Ich habe versucht, ihn unschädlich zu machen.“

Der Angeklagte sollte zudem ein halbes Jahr nach dem Vorfall böse SMS an den Hausmeister geschickt haben, damit er seine Anzeige zurückzieht. Protokolliert hatte der unter anderem: „Ich komme vorbei und mache dich kaputt!“ und „Wie viel Finger braucht man, um zu schreiben? Reichen zwei? Die Kneifzange ist ein praktisches Werkzeug“. Der Angeklagte bestritt, solche Nachrichten geschickt zu haben.

Das Gericht verurteilte ihn wegen der zweifachen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Das Verfahren wegen der Bedrohung stellte es im Hinblick auf die Geldstrafe ein.

Katharina Rüth

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