Prozess um kaputte Hörgeräte
09.02.2011 | 18:11 Uhr 2011-02-09T18:11:00+0100
Düsseldorf.Zwei kaputte Hörgeräte und die Ursache ihrer Zerstörung beschäftigten jetzt das Amtsgericht: Eine Versicherung forderte von zwei Damen Schadenersatz dafür, dass sie ihre Ansprüche als falsch aufgedeckt hatte.
Die jüngere (42) der Frauen hatte ihrer Versicherung ge-meldet, sie habe die Hörgeräte ihrer Freundin (70) zertreten, bat um Erstattung der Kosten von über 1000 Euro. Die Hörhilfen seien der Freundin hingefallen, sie habe beim Aufheben helfen wollen, sei dabei darauf getreten.
Die Versicherung ließ das von einem Experten prüfen. Der lehnte die Ansprüche ab: Auf dem Kunststoff habe er „wiederholte und lang andauernde Gebisseinwirkungen eines Hundes oder ähnlichen Säugetiers“ festgestellt, der das Gerät „irreparabel zerbissen“ habe. Mit anderen Worten: Der eigene Hund der Seniorin habe die Hörhilfen zerstört, nicht deren Freundin. Die Versicherung verlangte die Kosten für den Experten, insgesamt 300 Euro zurück.
Da half es auch nicht, dass die 70-Jährige den Vorwurf des versuchten Betrugs vehement bestritt. In der Tat habe ihr Hund auf den Hörgeräten gekaut, aber erst, als sie kaputt waren. In der Verhandlung stellte sich aber heraus, dass ihre Freundin dem Schreiben der Versicherung nie widersprochen und die 300 Euro bereits gezahlt hat.
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