Kritik an Düsseldorfer Justiz – schlampige Ermittlungen gegen Polizisten
04.07.2011 | 17:00 Uhr 2011-07-04T17:00:00+0200
Düsseldorf.Polizisten sollen eine Frau im Jahr 2009 in der Altstadtwache in Düsseldorf verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft gehe den Vorwürfen jedoch nicht entschlossen genug nach, findet ihre Rechtsanwältin. Sie will notfalls bis zum Justizministerium gehen.
Die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke wirft der Staatsanwaltschaft vor, bei angeblichen Übergriffen von Polizisten in der Altstadtwache in Düsseldorf gegen ihre Mandatin nicht ausreichend ermittelt zu haben und spricht vom Verdacht der Rechtsbeugung. Die Anwältin will den Fall bis ins Justizministerium bringen.
Was sich in der Nacht vom 22. auf den 23. April 2009 in einer Zelle der Altstadtwache an der Heinrich-Heine-Allee abgespielt haben soll, darüber gehen die Aussagen der Polizisten und der Festgenommenen weit auseinander. Weil sie das Taxigeld von 13 Euro nicht bezahlt hatte, wurde sie vom Taxifahrer in die Altstadtwache gebracht.
Stark angetrunken
Die heutige Interimmanagerin war stark angetrunken und hatte sich gegen die ihrer Meinung nach unverhältnismäßige Behandlung durch die Polizei gewehrt. Erst nach acht Stunden kam sie aus dem Gewahrsam. Gegen sie wurde Anzeige wegen Widerstandes, Beleidigung und Körperverletzung erstattet. Sie soll gegen einen Polizeiarzt getreten haben, als der von ihr eine Blutprobe nehmen wollte. Zwei Polizisten hätten leichte Prellungen davongetragen. Die Festgenommene selbst zeigte drei Monate später mehrere Polizisten wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung an. Der Hausarzt stellte bei ihr Blutergüsse, Schürfwunden und Schwellungen fest, zudem waren Zahnkronen gebrochen und der Kiefer verletzt.
Die Anwältin wirft der Polizei außerdem vor, nichts zur Deeskalation beigetragen zu haben. So durfte der auf der Wache erschienene Ehemann nicht zu seiner Frau. „Er sah sie im Flur nur mit einer Decke bekleidet“, so Gabriele Heinecke. Die Managerin sei in der Zelle bis auf den Slip entkleidet und durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft hätte, so die Anwältin, alle Beamte in dieser Nachtschicht befragen müssen. Der Polizeiarzt und der Taxifahrer, die als Zeugen vernommen wurden, waren nicht oder nur zeitweise in der Zelle, so die Anwältin.
Glaubhaftigkeit sei „stark erschüttert“
Den Vorwurf der unvollständigen Sachverhaltsaufklärung weist Staatsanwalt Ralf Herrenbrück zurück. Er beruft sich auf die Darstellung von Polizeibeamten als auch auf die des Taxifahrers und des Polizeiarztes, die aussagten, dass sich die „Frau körperlich stark gewehrt“ und „ unmotiviert auf den Boden geworfen“ habe.
Die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben sei derart „stark erschüttert“, dass „allein auf dieser Grundlage ein hinreichender Tatverdacht gegen die Beamten nicht bejaht werden konnte.“ Das Verfahren wurde eingestellt. Die Anwältin legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, die diese zurückwies. Jetzt will die Anwältin beim Oberlandesgericht eine Klage erzwingen.
00:37
Es ist wirklich schade, wie wenig differenziert dieser Fall in den Medien dargestellt wird. Weder wird erwähnt, dass neben den Polizisten und dem Arzt auch der Taxifahrer -der sich ja auch aufgrund des Verhaltens der Frau im Taxi dazu entschloss, diese nicht zu ihrem ach so hilfsbereiten Ehemann zu fahren, der ja die im Bericht als einzige und „ungerechtfertigte“ Ursache der Festnahme, die 13 Euro, die der Frau fehlten, ihr hätte geben können bzw. die sie zuhause hätte holen können, vor Gericht aussagte, dass die Frau sich derart unmöglich benommen habe, dass er diese eben zur Wache verbringen musste, dass sie die Polizisten massiv beleidigt und angegriffen habe uns…., weshalb der Mann in dieser Beziehung lügen sollte, ist mit schleierhaft.
Es wird auch nicht darauf eingegangen, wie man bitteschön mitten in der Nacht, während man von einer stark betrunkenen Frau-die sich übrigens ja an nicht erinnern kann-außer, dass sie auf keinen Fall sich selbst verletzt haben könne, was aber vom Polizeiarzt und vom Taxifahrer bei der Festnahme- dort war der Taxifahrer nämlich sehr wohl anwesend und daher auch Zeuge vor Gericht- und in der Zelle beobachtet wurde. Die Blutabnahme ist in so einem Fall sehr wohl rechtmäßig und wenn die Frau sich weigert „zu pusten“ auch notwendig! das passiert jedem Autofahrer mit weniger als der angegebenen Promillezahl-dabei geht es auch um rechtliche Fragen da eben eine Beleidigung unter mehr als 1.0 Promille anders bewertet wird als mit 0,5 Promille. Im Fall der Anzeige der Frau durch die Polizisten ist dies sogar positiv für die ach so arme Frau, die nach den Polizisten trat und schlug, diese beleidigte usw. Zudem müssen die Polizisten ja auch im Fall der nun ja auch erfolgten Anzeige gegen sie schon wissen, wie viel Promille die Frau hat-oder sollen sie dies demnächst etwa schätzen?? Wie soll die Polizei denn reagieren, wenn eine Dame total betrunken randaliert, sich selber -und auch die Polizisten, wie hier nur mal in einem Nebensatz erwähnt- denn die darf man ja scheinbar ruhig schlagen und treten- verletzt. Auch ist es immer so, dass man ausgezogen wird, bevor man in die Zelle darf, eben damit man sich nicht erhängen, die Pulsadern mit einem Messer aufschneiden kann oder anderes. Es werden alle Gegenstände entfernt, mit denen man sich oder andere verletzen könnte und nach versteckten Drogen u.ä, gesucht. Man kann ja nun kaum „nach Aussehen“ entscheiden, wer durchsucht werden muss und wer nicht. Es werden ALLE die in die Zelle kommen IMMER vorher untersucht und zwar indem sie sich – nur vor gleichgeschlechtlichen Polizeibeamten- entkleiden müssen. Das ist keine besondere Bestrafung oder Quälerei, als die es in den Medien dargestellt wird, sondern eine Schutzmaßnahme für Inhaftiertne und Polizisten-eben weil nicht die ganze Zeit jemand vor der Zelle stehen und aufpassen kann, dass die Dame sich nicht im Rausch suizidiert mit einer versteckten Rasierklinge o.ä.. Wer müsste sich denn dann wohl vor Gericht rechtfertigen?? Es ist schade, dass man als bekennende Linke nur derart polemische Berichterstattungen über Polizeiarbeit in den (linken) Medien vorfindet. So ist es kein Wunder, wenn dann berechtigte Kritik nicht mehr ernstgenommen wird.
17:39
Das Nackt ausziehen von widerstandsunfhähigen Bürgern ist nicht nur in den Terrorzellen von Abu Greib im Irak üblich, sondern wird zur schamlosen Erniedrigung unserer Deutschen seit 12 Jahren auch von Kriminalbeamten in Köln und in Düsseldorf, in Absprache mit einem bekannten Polizeigewerkschafter aus Köln, exakt wie oben beschrieben durchgeführt.
Grundlage für diese Exzesse sind die Lehren aus dem Algerienkrieg 1961, zur Rechtlosmachung durch einen Krieg nach Innen gegen die eigene Bevölkerung.
Vgl. La Guerre moderne , Der Moderne Krieg,
von General Roger Trinquier
17:29
Was für ein elendes Vertuschungskartell
hat diese tapfere Anwältin zum Schutz der Bürger, bei dem Düsseldorfer Justizbehörden aufgedeckt.
Das muß jetzt in NRW Folgen haben :
Das alle 5 Jahre durchzuführende Kommunalwahlrecht der BürgerInnen
zur Besetzung der Richterämter und zur Besetzung der Positionen der Leitenden Oberstaatsanwälte und Generalstaatsanwälte muß jetzt her.
In Stuttgart befindet sich bereits die leidgeprüfte Bevölkerung erfolgreich im Aufstand gegen den dortigen Generalstaatsanwalt.
Volljuristen müssen sich beim leidgeprüften Volk für die Besetzung dieser Justizämter bewerben !
Zudem sollten alle 4 Jahre für die Besetzung der Verwaltungs-Direktoren- und Präsidentenstellen bei den Amts- und Landgerichten j e d e r Bürger ab 18 Jahren ergänzend wählbar sein.
Nur so sind dann auch Urteile im Namen des Volkes möglich und dieses nunmehr aufgedeckte Vertuschungskartell kann nur so zerschlagen werden.
Ferner muß, in Ergänzung zum Staatsanwalt, ein Volksanwalt her, der im Fall von Korruption und Nachlässigkeit, Anklage gegen diese derzeit priviligierten, nicht vom Volk direkt gewählten Amtsträger , erheben kann.
Gabriele Heinecke sollte eine entsprechende Bürgerinitiative hierzu gründen und hierzu eine Internet-Website als Forum einrichten.
Es war ein langer Weg bis zum Frauenwahlrecht 1919, jetzt muß zum Schutz der ehrlichen Bürger das Wahlrecht für die Besetzung der Richterämter und Leitenden Staatsanwälte her.
Sie würde auch beim Deutschen Schöffenverband hierfür Interessenten finden.
12:09
#Bernd-Bruns
Wo genau sind den in diesem Fall jenseits von Spekulationen die kritikwürdigen Punkte?
Und auf Polemik habe ich auch kein copyright. Bevor dies anderen vorgeworfen wird. sollte man sich zunächst selbst überprüfen.
11:40
#38 von JollyGreenGiant
Jenseits Ihrer bevorzugten Polemik kann ich Ihnen nur in einer Aussage zustimmen: Das solche Fälle von Polizeigewalt nur einen verschwindend geringen Ausschnitt polizeilichen Alltag abbilden.
Meine Polizeikritik ist fallbezogen und soll keineswegs pauschal verstanden werden.
08:54
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08:32
wie wir alle wissen:
eine krähe hackt der anderen kein auge aus.
10:08
Der letzte Absatz des reviersheriff scheint mir ebenfalls nicht sehr gelungen, bis dahin hat er allerdings nachvollziehbar ausgeführt.
Bernd Bruns hingegen arbeitet wieder mal mit Mutmaßungen und unbewiesenen Behauptungen.
Ob es im Fall Hoss dienstrechtliche Konsequenzen gegeben hat, kann außer den Betroffenen Beamten und ihrem Dienstvorgesetzten gar keiner wissen. Das sind grundssätzlich Personalangelegenheiten und die Personalakte eines Mitarbeiters dürfte ja wohl ein von seinen Persönlichkeitsrechten geschützter Bereich sein. Darüber hinaus dürfen Disziplinarermittlungen laut Gesetz erst nach Abschluß anderer in gleicher Sache anhängiger Verfahren erfolgen.
Einen Fall aus jährlich hunderttausenden von Einsatzanlässen in einer Großstadt in NRW als Zementierung einer These zu bezeichnen scheint mir dann doch eine sehr eingeschränkte und ideologisch gefärbte Sichtweise zu dokumentieren, die zudem anderen Kommentatoren allein wegen ihrers Nicks vorgeworfen wird.
Lesen ist wohl auch nicht so die stärke, wenn man dieser ideologisch angehauchten Sichtweise verfällt. Im Artikel steht, daß die Dame in der Zelle entkleidet wurde und somit der Sicht anderer als den Durchsuchenden entzogen war. Eine Durchsuchung durch einen oder mehrere männliche Beamte wird nirgendwo behauptet sondern entspringt lediglich der (aus meiner Sicht schmutzigen) Fantasie einiger Kommentatoren. Weiterhin steht oben im Artikel geschrieben, daß die Dame im normalen Sichtbereicht mit einer Decke verhüllt war. Ob ihr Anblick überhaupt geeignet war mit reizenden Ansichten den Polizeialltag zu bereichern ist ebenfalls nicht überliefert und mithin fragwürdig.
Wenn man den dem reviersheriff die üblichen Solidarisierungsreflexe unterstellt, muß man Bernd Bruns dann ja wohl die üblichen Beißreflexe zu Thema Obrigkeit unterstellen.
Die verlinkte Web der kritischen überzeugt mich kein bisschen. Insiderwissen ist wohl kaum zu finden, eher eine gewisse Ähnlichkeit mit einigen von der Antifa betriebenen Seiten. Schönen Tag noch.
09:42
Soso, ins Justizministerium will die Anwältin die Sache bringen...je nun, da hat sie´s ja zu Fuß nicht weit in Düsseldoof...
01:46
Bevor ich schlafen gehe, empfehle ich - einmal mehr - noch die Website der Kritischen Polizisten und Polizistinnen - Insider mit von der Obrigkeit unerwünschten Fachkenntnissen:
http://www.kritische-polizisten.de/