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Justiz

Katzenrettung oder Racheakt?

23.10.2012 | 16:52 Uhr
Katzenrettung oder Racheakt?

Düsseldorf. Das war eine recht komplizierte Beziehungsgeschichte, die gestern zu einem Prozess vor dem Amtsgericht führte. Mitwirkende: zwei Männer, eine Frau und die Katze „Kitty“, eine Kartäuser-Katze. Weil sich der Fall im ersten Anlauf nicht klären ließ, wurde der Prozess vertagt.

Angeklagt ist eine 32-Jährige, wegen Einbruchs. Hintergrund sind aber offenbar Streitigkeiten. Die Angeklagte soll in eine Wohnung an der Helmholtzstraße eingebrochen sein, dabei einen DVD-Player, einen Flachbildfernseher, ein Laptop, ein Handy, Musikboxen und diverse Parfümflaschen im Wert von insgesamt 1500 Euro mitgenommen haben.

Die Angeklagte bestreitet das. Sie hat sich zwar tatsächlich Zugang zu der Wohnung verschafft, indem sie einen Schlüsseldienst anrief. Der hatte ohne weitere Fragen die Tür geöffnet. Sie hatte aber zuvor selbst drei Wochen in der Wohnung gelebt, als sie sich von ihrem Freund getrennt hatte. Doch der Bekannte, der sie aufgenommen hatte, habe sie plötzlich hinausgeworfen, sie habe eines Tages vor verschlossener Tür gestanden, er hatte einfach das Schloss gewechselt, berichtet sie.

Zurückgeblieben in der Wohnung sei vor allem ihre Katze „Kitty“, um die sie sich Sorgen machte. Weil sie den Inhaber der Wohnung tagelang nicht erreichte, habe sie eben den Schlüsseldienst geholt und ihre Katze gerettet.

„Mein Schätzchen“

Begleitet hatte sie damals der Freund, mit dem sie kurzfristig erneut liiert war. Der hat bei der Polizei ausgesagt, sie habe nicht nur die Katze aus der Wohnung geholt, sondern auch die Elektronik-Teile.

Und der Mieter hatte zudem erklärt, die Katze habe doch inzwischen ihm gehört. Er habe sie als Ersatz für Schäden erhalten, die der Freund seiner Untermieterin bei ihm verursacht habe. Davon will wieder sie nichts wissen: „Für seine Schulden komme ich nicht auf!“, stellte sie klar. Inzwischen ist es wieder aus mit dem Freund. Und außerdem: „Die Katze ist doch mein Schätzchen!“, die würde sie doch nicht hergeben.

Nun will das Gericht den Mieter der Wohnung als Zeuge hören und den Mann vom Schlüsseldienst. Der Prozess wird dann am 4. Dezember stattfinden.

Katharina Rüth

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