Joggerin rennt vor Glaswand und verklagt Hotel
03.01.2013 | 13:02 Uhr 2013-01-03T13:02:00+0100
Düsseldorf. Eine Glaswand am Ende des Treppenhauses stoppte den Lauf einer Hotelbewohnerin: Die wollte zum Dauerlauf aufbrechen und übersah die Glasscheibe. Jetzt will die Frau Schmerzensgeld, sie hat das Düsseldorfer Hotel vor dem Amtsgericht verklagt.
Eine morgendliche Joggingrunde sollte ihrer Fitness dienen. Doch bevor die Hotelbewohnerin aus Süddeutschland mit ihrer Sportübung richtig beginnen konnte, wurde sie stattdessen außer Gefecht gesetzt: Eine Glaswand am Ende des Treppenhauses stoppte ihren Lauf und brach ihr die Nase. Jetzt will sie Schmerzensgeld, hat das Hotel vor dem Amtsgericht verklagt.
Am Morgen des 3. Juni 2011 brach die Endvierzigerin zum Lauf auf, nutzte dafür ein seitliches Treppenhaus ihrer Unterkunft am Seestern. Die Treppe endete vor einer geschlossenen Notausgangstür und einer bis zum Boden reichenden Glasfläche, die die Joggerin aber nicht wahrnahm. Statt direkt ins Freie zu treten, prallte aus dem vollen Lauf mit dem Gesicht gegen die Scheibe.
2000 Euro verlangt die Klägerin dafür, dass sie nicht nur einen „Pyramidenfraktur“ des Nasenbeins erlitt, sondern auch eine blutende Wunde auf der Nase, Prellungen mit großflächigen Hämatomen im Gesicht sowie erhebliche Schmerzen. Außerdem will sie ihre Anwaltskosten ersetzt haben. Ihr Vorwurf: Die Glaswand sei nicht als solche erkennbar gewesen, habe keinerlei Kennzeichnung gehabt.
Hotel sieht sich nicht in der Haftung
Das Hotel wehrt sich gegen diese Forderung, sieht sich nicht in der Haftung für den Unfall. Es sei zwar richtig, dass die Scheibe damals nicht gekennzeichnet war. Heute ist der Name des Hotels auf dem Glas zu lesen. Aber auch vorher, ohne den Schriftzug, habe man erkennen können, dass es sich um eine Glasscheibe handelt. Die Fläche sehe auch nicht aus wie eine Tür. Zudem habe die Frau doch wissen können, dass es sich um einen Notausgang in einem Seitentreppenhaus handelte. Vor allem aber gebe es keine Verpflichtung, Glasflächen zu kennzeichnen.
Am 15. Januar wird das Gericht über den Fall verhandeln.
01:01
Aaaalso,
ich würd mal so saachen:
Sport iss ja nu Mord, ne?
Und wäre dat Madamchen inne Kneipe gegangen anstatt da rumzueiern,
hättese höxtens gegen nen Glas Wein oda Bier laufen können.
Tscha, dumm wär nur für dee Kneipe, wennse de Wirt verklaachen würd
von weechen aus Fuß oda so,.
00:28
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23:49
Fotos sind hier komtraproduktiv, da sie die Spekulationen behindern, von denen diese Kommenatrseite lebt. :-)
Außerdem ist sie nicht gegen die Tür, sondern gegen die Glaswand daneben gelaufen.
Wobei ich allerdings, wenn ich eine verschlossene Tür sehe, egentlich nicht auf die Idee käme, dass daneben ein offenener Durchgang nach draußen ist. Da würde so eine Tür ja relativ wenig Sinn machen.
23:02
Ich würde gern ein Foto von besagter Tür sehen!
Die Tür hat doch bestimmt einen Türgriff oder eine Klinke, vielleicht auch noch einen Türrahmen, den man sehen müsste!
21:18
Vielleicht ist die gute Dame dumm, das geht aber nicht eindeutig aus dem Artikel hervor.
Wäre sie aber so dumm wie der größte Teil der hier egschriebenen Kommentare, hätte sie mindestens noch drei viermal versucht durch die Scheibe zu kommen............
20:45
Witzig!
Wie war das
Dummheit schützt vor Strafe nicht!
20:28
Für alle "Experten", die sich hier darüber lustig machen, dass die Frau die Glastüre, die ja auch ein Notausgang sein sollte, nicht gesehen hat. Ein Hotel ist ja auch eine Arbeitsstätte, richtig? Dann lesen Sie doch mal dies hier:
http://www.vbg.de/arbeitsstaetten/zh/z551/6.htm
Wenn die Tür entsprechend der ASR gekennzeichnet gewesen wäre, hätte sie sie garatiert gesehen.
18:47
Mit Brille wäre das nicht passiert......... Fielmann :-)
18:30
lol das einemal gegen die Scheibe hat ihr wolh gar nicht gut getan. Also ich wäre ja froh gewesen, wenn ich denen die Scheibe nicht ersetzen muss lol.... Ist ja auch clever, hmm nächstemal versuch ich das mal bei MCDonalds lol....
18:20
wie kaputt und zerstreut muss man eigentlich sein, dass einem so etwas passiert???