Ist ein Labrador schuld am Tod seines Frauchens?
16.01.2012 | 15:38 Uhr 2012-01-16T15:38:00+0100
Düsseldorf. Hat ein 35 Kilo schwerer Labrador sein betrunken auf dem Boden liegendes Frauchen erstickt? Diese Möglichkeit zieht die Verteidigung des Ehemannes in Betracht. Der war wegen Totschlags an seiner Frau ins Gefängnis gekommen. Jetzt muss der Fall neu aufgerollt werden.
Der Notarzt stellte nur noch den Tod von Christiane V. fest. Die 44-Jährige lag leblos auf dem Boden des Badezimmers. Die Obduktion brachte dann ihren Mann ins Gefängnis: Er soll sie erwürgt haben. Ein erstes Urteil wegen Totschlags hob der Bundesgerichtshof auf, jetzt muss der Fall neu aufgerollt werden.
Die beiden Alkoholiker hatten sich beim Entzug kennengelernt, konnten aber nicht vom Alkohol lassen. Schon öfter waren sie wegen häuslicher Gewalt aufgefallen.
Der Ehemann, damals 49, bestritt, seine Frau getötet zu haben. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn aber wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Wegen seiner Alkoholisierung (3,42 Promille) nahm es verminderte Schuldfähigkeit an.
Lunge war gebläht
Im aktuellen Prozess schweigt der Anklagte. Die Kammer ließ sich seine Aussage von einer Richterin aus dem ersten Prozess berichten. Da hat er erklärt, er habe seiner betrunkenen Frau nachts von der Toilette helfen wollen. Dabei sei sie sei auf den Boden geglitten. Er habe sie schlafen lassen, ihr noch Kissen und Decke gebracht. Erst am nächsten Tag gegen 16 Uhr sei ihm aufgefallen, dass sie sich nicht regt.
Die Gerichtsmedizin fand damals an der Leiche kleine Einblutungen im Mund, ihre Lunge war gebläht, Zungenbein und Kehlkopfhörner waren gebrochen. Tod durch Erwürgen lautete die Diagnose.
Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf
Die Verteidigung stellte im ersten Prozess mehrere Beweisanträge. So sollte geprüft werden, ob der 35 Kilo schwere Labrador des Paars sein Frauchen erstickt haben könnte, als er sich auf sie setzte. Die Ablehnung der Anträge habe das erste Gericht nicht ausreichend begründet, so der Bundesgerichtshof. Zudem habe es nicht genug erläutert, warum es von einer Tötungsabsicht des Angeklagten ausgeht.
Die Gerichtsmedizinerin erklärte im Prozess, es sei nicht plausibel, dass der Hund die Verletzungen verursacht hat. Dazu sei Gewalt von beiden Seiten des Halses notwendig. Der Prozess wird fortgesetzt.
15:11
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14:48
Ne klar... jetzt wars der Hund...