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Prozess

„Ich schneide dir die Kehle durch!“

17.01.2013 | 17:53 Uhr
„Ich schneide dir die Kehle durch!“

Düsseldorf. Angst vor dem Gefängnis habe ihn zu der kopflosen Tat getrieben, erklärte der Angeklagte (41). Doch sie brachte ihn genau dorthin. Denn er hat einer Frau (59), die am Schwanenmarkt eingeparkte, den Autoschlüssel abgenommen, war mit ihrem Wagen losgefahren und hatte einen Fußgänger (36) in die Luft geschleudert. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen räuberischer Erpressung und Straßenverkehrsgefährdung zu drei Jahren Haft.

„Ich dachte, der Mann wäre tot“, sagte die 59-Jährige. Dem 36-Jährigen ist aber fast nichts passiert: „Ich dachte schon, dass es meine letzten Sekunden waren“, berichtete er. Als er sich dann lebend auf der Straße wiederfand, „war ich positiv überrascht“. Ihn rettete wohl, dass er sich auf die Motorhaube fallen ließ: „Ich dachte, besser drauf als drunter“. Er fiel seitlich herab, erlitt Schürfwunden und leichte Prellungen.

Die Autobesitzerin hat der Vorfall stärker mitgenommen. Wegen des Schocks war sie vier Wochen krank geschrieben, wurde noch Monate von der Ambulanz für Gewaltopfer betreut. Mit zitternder Stimme berichtete sie: Sie war eben aus ihrem Mazda gestiegen, als der Mann auf sie zukam, den Autoschlüssel forderte. Als sie sich weigerte, fasste er an ihren Hals, stand plötzlich hinter hier und drohte: „Die Schlüssel oder ich schneide dir die Kehle durch!“ Da gab sie ihm die Schlüssel. Der Mann stieg in den Wagen, sie bat den 36-Jährigen um Hilfe: „Jemand klaut mein Auto!“ Er griff zum Handy, rief die Polizei. Da schoss der Wagen in einer Kurve auf ihn zu, erwischte ihn und blieb dann mit Totalschaden vor einem Poller stehen.

Der Verteidiger erklärte, sein drogenabhängiger Mandant habe damals erfahren, dass er in Haft muss, sich vor dem Entzug gefürchtet. „Es war eine Kurzschlussreaktion“, bestätigte der Angeklagte. „Ich wollte einfach nur flüchten.“ Den 36-Jährigen habe er nicht gesehen. Fahrkenntnisse hat er keine. Er entschuldigte sich bei den Opfern: „Ich hab’ das nicht gewollt. Es tut mir so leid. Ich bin froh, dass Ihnen nicht mehr passiert ist.“ Er hat viele Vorstrafen wegen Drogendelikten und Diebstählen. Das Gericht glaubte ihm, dass er niemanden verletzen wollte: „Er war von seinem Tatplan überfordert“, so der Vorsitzende Richter.

Katharina Rüth

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