Heimliches Filmen in Arztpraxis bleibt verboten
02.09.2009 | 18:37 Uhr 2009-09-02T18:37:00+0200Düsseldorf. Der RTL-Besuch mit versteckter Kamera in einer Düsseldorfer Arztpraxis war unzulässig. Das hat das Landgericht jetzt bestätigt. Die Persönlichkeitsrechte des Mediziners seien in diesem Fall höher zu bewerten als die Pressefreiheit.
„Das ist eine echte Klatsche für RTL!”, freute sich Ulf Vormbrock, Anwalt des Arztes. Sein Mandant sei hochzufrieden. Im Mai hatte sich eine RTL-Reporterin bei dem Allgemeinarzt als Patientin ausgegeben und um ein Beruhigungsmittel gebeten, weil sie eine wichtige Präsentation machen müsse. Als sie Entspannungsübungen und pflanzliche Mittel ablehnte, verschrieb ihr der Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament.
Patient erkannte den Arzt
RTL zeigte heimlich erstellte Aufnahmen aus diesem Gespräch in einer im Juni ausgestrahlten Sendung zu Medikamenten-Missbrauch. Sie sollte zeigen, wie leicht Patienten Psychopharmaka bekommen. Der Arzt erfuhr davon, als ihn ein Patient in der Sendung trotz Unkenntlichmachen erkannte, und zog vor Gericht.
Am 21. Juli erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung, die dem Sender weitere heimliche Filmaufnahmen verbot. RTL war zwar bereit, die Bilder nicht mehr zu senden, legte aber Widerspruch gegen das Filmverbot ein. Filmen mit versteckter Kamera sei durch das Grundrecht auf Pressefreiheit gedeckt.
Aussage auch mit Interview
Das Gericht widersprach. Die gewünschte Aussage hätte man auch durch ein Interview mit der Patientin und das Zeigen des Rezepts erreichen können. Eine versteckte Kamera sei nicht nötig gewesen.
Der Arzt will jetzt noch eine Entschädigung einklagen. Der Beitrag stelle ihn zu Unrecht als leichtfertig dar. „Es wurden nur wenige Sekunden aus einem zwanzigminütigen Gespräch verwendet”, so der Anwalt. Der Mediziner habe die Frau erst untersucht, ihr dann empfohlen nur eine halbe Tablette zu nehmen und das Medikament sofort nach der Präsentation wieder abzusetzen. „Davon wurde nichts gezeigt.”