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Urteil

Haftstrafe für professionelle Taschendiebin

04.04.2012 | 16:22 Uhr
Haftstrafe für professionelle Taschendiebin

Düsseldorf. Zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilte das Landgericht gestern die 34-Jährige, die am Flughafen-Fernbahnhof und anderen Bahnhöfen als Taschendiebin unterwegs war. Weil die Diebstähle Reisende verunsichere, sei ihr Verhalten im hohen Maße sozialschädigend, hielt ihr der Vorsitzende Richter vor.

Die Angeklagte, der während der gesamten Urteilsverkündung Tränen über die Wangen liefen, hatte die meisten der 15 vorgeworfenen Taten eingeräumt. So hatte sie mal allein, mal mit anderen zusammen Passagieren meist beim Einsteigen in den Zug bestohlen oder zu bestehlen versucht, hatte ihnen im Gedränge in Rucksäcke oder Hosentaschen gegriffen.

Abgestritten hat sie, Mitglied einer Bande zu sein. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, mit mindestens 25 weiteren Frauen zusammen zu arbeiten. Die Angeklagte erklärte, es komme wohl vor, dass mehrere Personen oder Gruppen gleichzeitig an einem Bahnhof unterwegs seien, das sei dann aber Zufall.

Sie führte ihre schwierige finanzielle Situation als Motiv an. Sie dürfe als geduldete Ausländerin – sie stammt aus Bosnien – nicht arbeiten und bekomme nur 180 Euro Unterstützung, dazu Geld für ihre vier Kinder. Ihr Mann erhalte nichts, nehme sich aber oft ihr Geld, vertrinke und verspiele es. Und fordere sie dann auf, Geld zu „besorgen“.

Das sei keine Entschuldigung, hielt ihr der Richter vor. Und führte ihr noch mal vor Augen, was die Diebstähle für die Opfer bedeuteten, die nicht nur Geld, sondern meist auch alle Ausweise verlieren: „Für mach einen ist das wirklich heftig.“

Besonders hart hatte es eine ältere Dame getroffen, der die Angeklagte 15 000 Euro gestohlen hatte. Die Frau hatte mit ihrer Enkelin in Urlaub fahren wollen, doch das musste nach dem Diebstahl abgesagt werden. Von dem Schrecken war die Dame bei ihrer Zeugenaussage immer noch mitgenommen.

Nach dem Urteil setzte das Gericht den Haftbefehl vorläufig außer Vollzug, die 34-Jährige muss sich aber zweimal pro Woche bei der Polizei melden und darf Deutschland nicht verlassen.

Katharina Rüth

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