Urheberrecht
Für Gericht ist Morellet der Kaugummi-Künstler
08.09.2010 | 17:14 Uhr 2010-09-08T17:14:00+0200
Düsseldorf.Ein angeknabbertes statt zerkautes Kaugummi macht noch keine Künstlerin: Das Landgericht hat die Klage einer 59-Jährigen zurückgewiesen. Sie hatte für Francois Morellet Kaugummi-Collagen erstellt und sieht sich als Urherberin.
Das bloße Anknabbern eines Kaugummis ist noch kein schöpferischer Akt im Sinne des Urheberrechts. So urteilte am Mittwoch das Düsseldorfer Landgericht und wies damit die Klage einer 59-jährigen Künstlerin ab. Immerhin war der Streitwert des Verfahrens mit 6000 Euro angesetzt worden.
Es ging um sechs Bilder; schwarze Leinwände, auf denen quer ebenso wie hoch Kaugummis haften und zwar fabrikneue, angebissene und komplett zerkaute Streifen. Die klebrige Collage geplant hat der französische Künstler Francois Morellet (heute 84 Jahre alt) für die Eat Art Gallery von Künstlerfreund Daniel Spoerri. So waren sie damals drauf – Anfang der 70er Jahre.
Auftrag an Kunststudentin
Leider gab es die Kaugummi-Collage nur als Skizze. Also kaufte Spoerri Rahmen, Leinwand und Farbe und erteilte einer Kunststudentin – die praktischerweise in seinem Altstadtlokal kellnerte – den Auftrag: Mach mir die Morellets!
Gesagt, getan. Die Kaugummis auf schwarzer Leinwand sind heute im Besitz eines Galleristen... und klemmten im Gedächtnis der 59-jährigen Künstlerin. Sie machte geltend, Künstlers Plan verändert zu haben. Sie klebte die Kaugummis etwas anders auf als vorgeschrieben. Sie biss nur an, statt komplett zu zerkauen wie eigentlich von Morellet vorgeschrieben.
Deshalb müsse ihr Name unter den Bildern stehen und nicht der Name des fernen Franzosen. Alles vergebens. „Die Klägerin kann nicht als Urheberin im Sinne des Urheberrechts angesehen werden“, fasste ein Gerichtssprecher zusammen. Die 59-Jährige hat nun einen Monat lang Zeit, in Berufung zu gehen.
10:25
Also, wenn ein Dritter Material kaufen und die Arbeit in Auftrag geben kann, und so aus einer Skizze ein Werk eines Künstlers schafft, dann frage ich mich worüber man sich bei sogenannten Kunstfälschungen aufregen kann. Beispiel: Ich nehme eine Skizze von Picasso und gebe einer dazu fähigen Person den Auftrag ein Bild nach der Skizze zu malen, und dann sage ich das es sich um ein Bild von Picasso handelt und verkaufe es zum entsprechend hohen Preis. Ich kann mir allerdings vorstellen das das gleiche Gericht in diesem Fall zu einem vollkommen anderen Urteil kommt. Wieso eigentlich?
09:15
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21:49
Ist der Bericht wahr, frei erfunden oder ist heute wirklich alles bekloppt?
19:47
Ölpest, Kunstfälschungen, Vermisste Kinder, Sarazzin, Mord in Marxloh u.s.w und dann so ein Bericht.
18:14
Ich hoffe, dass diese eklige Kaugummischweinerei auch wieder entfernt und entsorgt wir, nämlich in den Mülleimer. Die Richter, die sich mit diesem Mist befassen müssen, tun mir leid, aber sie müssen es ja tun.