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Prozess

Folgen eines Sex-Abenteuers

03.08.2010 | 18:02 Uhr
Folgen eines Sex-Abenteuers

Langenfeld.Ein sexuelles Abenteuer sollte das Treffen mit dem bezahlten Liebhaber werden. Doch es ging schief. Wie schief, muss jetzt das Landgericht Düsseldorf herausfinden.

Angeklagt ist ein 22-Jähriger, der seinen Freier (42) während der Sex-Spiele plötzlich mit einem Elektroschocker bedroht, verletzt und schließlich beraubt haben soll.

Der Angeklagte, ein schmaler junger Mann in Kapuzenjacke, wirkt gelassen. Ja, er habe Computer, Plasmafernseher und Playstation mitgenommen. Aber das sei nur Ersatz für verweigerten Liebeslohn gewesen: „Ich wollte nicht auf mein Geld verzichten.“ Er habe keine Gewalt angewandt, von einem Elektroschocker wisse er nichts.

In seiner Version wollte der 42-Jährige gefesselt werden. Als der dabei auch noch einen Pornofilm mit kleinen Jungen sehen wollte, „wurde mir das zu pervers“. Als der Freier ihm daraufhin sein Geld verweigerte, „da habe ich es mir einfach genommen“.

Dann hört das Gericht den 42-Jährigen: Der Polierer im Streifenhemd und mit schicker Brille spricht nicht gern über Details des 25. November 2009, nervös zappelt er mit den Füßen. Der Vorsitzende Richter signalisiert Verständnis, kritische Fragen überlässt er seiner Richterinkollegin.

„Halt’s Maul!“

Nach Aussage des Zeugen lernten sich die Männer an jenem Morgen in einem Internetforum kennen. Der 22-Jährige habe für das Treffen und die Fahrt nach Langenfeld 200 Euro verlangt, er war einverstanden: „Ich war neugierig, wollte das mal ausprobieren.“

Sie hätten dann Sex gehabt. Wie genau, erinnere er sich nicht. Dann habe der Stricher ihn gedrängt, sich fesseln zu lassen. Als er so auf seinem Bett lag, habe der 22-Jährige „aus heiterem Himmel“ einen Elektroschocker in der Hand gehabt, ihn im Gesicht verletzt und gedroht: „Halt’s Maul oder ich mach’ dich kalt!“

Er habe geglaubt, das sei ein Psychopath: „Ich hatte Todesangst.“ Zwei Komplizen hätten dann mit dem 22-Jährigen die Wohnung ausgeräumt. Vier Wochen lang brauchte er danach psychologische Hilfe.

Ob wirklich der Stricher die Sex-Praktiken vorgeschlagen habe, will der Vorsitzende Richter wissen. Normalerweise bestimme doch der, der bezahlt. Für sein „so ist das jedenfalls nach meiner Erfahrung“ erntet er einen demonstrativ schockierten Blick der Kollegin, lässt sich aber nicht irritieren. Sie geht den Zeugen fordernder an, erfragt genau, wann von Geld die Rede war, woher der Film kam.

Der Prozess geht weiter.

Katharina Rüth

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