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Gericht

Flicken erlaubt, erneuern nicht

08.06.2009 | 18:11 Uhr
Flicken erlaubt, erneuern nicht

Kleingärtner klagt gegen Stadt, die ihm sein Terrassendach nicht mehr erlauben will.

Mitten in Bilk hat sich Peter Gerrits (49) ein Fleckchen Mallorca geschaffen. In der Kleingartenanlage „Rosenhecke” genießt der Versicherungsmakler sein Grün, gern auf der Terrasse seiner „Finca”. Aber nun hat er Ärger: Die Stadt verlangt, dass er sein Terrassendach abbaut. Weil er es nach einem Sturmschaden nicht repariert, sondern erneuert hat. Der Pächter klagt jetzt vor Gericht - unterstützt von anderen Kleingärtnern, die sich ärgern, dass die Stadt verstärkt auf Regeln pocht.

24 Quadratmeter

pro Laube erlaubt

Nach Ansicht der Stadt verstößt die überdachte Terrasse gegen das Bundeskleingartengesetz von 1983. Das schreibt seitdem vor, dass eine Laube samt Terrasse höchstens 24 Quadratmeter groß sein darf. Das Gesetz gewährt aber älteren Lauben Bestandsschutz.

Darunter fiel bisher Gerrits' „Finca”. 1950 erbaut durfte sie weiter 39,5, die Terrasse 12,6 Quadratmeter groß sein. So hat Gerrits sie 2001 gepachtet.

2007 riss der Sturm Kyrill, die Hälfte des Terrassendachs aus Wellplastik ab. Dass Gerrits neues Wellplastik installierte, hält die Stadt für einen Gesetzesverstoß. Erlaubt sei nur der Erhalt. „Der Stadtmitarbeiter hat gesagt, ich hätte das Dach flicken sollen, die übrig gebliebene Hälfte mit einem neuen Stück ergänzen. Das wäre in Ordnung gewesen.” Weil bei einer Kontrolle das Dach noch da war, sollte ihm der Verband kündigen.

Er will nun vom Gericht festgestellt wissen, dass sein Dach Bestandsschutz hat, hält die Anweisung für Willkür. Das sehen viele Kleingärtner ähnlich, die Pflanzen stutzen und Lauben verkleinern sollen. Laut Stadtverband der Kleingärtner hatte das Gartenamt in den letzten Jahren 3600 solcher Beanstandungen.

Hintergrund ist ein neuer Generalpachtvertrag für alle über 100 Kleingartenvereine Düsseldorfs von 2003. Seither begutachten städtische Mitarbeiter alle Gärten. Und sorgen für Frust. Dass sie besonders streng seien, streitet Thomas Köster von Gartenamt ab: „Wir sind sehr moderat.”

Gestern sollte der Prozess um Gerrits' Terrassendach stattfinden. Weil viele Kleingärtner dabei sein wollten, wurde der Termin verlegt. Jetzt ist für kommenden Montag, 10.15 Uhr, der große Landgerichtssaal L111 reserviert.

Katharina Rüth

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