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Es hat sich ausgequalmt

20.12.2007 | 20:50 Uhr

GESETZ. Schon vor dem Nichtraucherschutz ist der Glimmstängel in vielen öffentlichen Gebäuden nicht erwünscht.

Noch gut eine Woche - dann dürfen die Aschenbecher in öffentlichen Gebäuden höchstens noch als Bonbon-Schale genutzt werden. Denn am 1. Januar 2008 tritt das Nichtraucherschutzgesetz des Landes in Kraft. Rauchzeichen auf Schulgeländen, in Krankenhäusern und Verwaltungen gehören damit der Vergangenheit an.

Ein Haus im Garten

"Ein rauchfreies Krankenhaus sind wir noch nicht", berichtet Susanne Dopheide, Pressesprecherin des Uni-Klinikums. Doch die nikotinsüchtigen Patienten müssen schon jetzt vor die Tür. "Raucherzimmer gibt es nur noch ganz vereinzelt", sagt sie. Im kommenden Jahr werde man alle Möglichkeiten des neuen Gesetzes ausschöpfen und es flächendeckend umsetzen.

Mit der Umsetzung hat der Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf schon angefangen. Alle fünf Krankenhäuser, das Altenkrankenheim und die Reha-Klinik in Meerbusch bekommen spezielle Raucherpavillons. "In den Klinikgebäuden darf generell nicht mehr geraucht werden", sagt Marketingleiterin Anette Erfurt. Die Steingebäude, die in den Innenhöfen und Gärten entstehen, kosten jeweils mehrere tausend Euro.

Nur die Cafeteria bietet den Patienten des Evangelischen Krankenhauses derzeit die beheizte Möglichkeit, ihrem Laster zu frönen. "Dort gibt es einen bestimmten Raucherbereich", erklärt Dieter Gurschke, Leiter der Inneren Verwaltung. Grundsätzlich jedoch sei das Evangelische Krankenhaus rauchfrei. "Wir haben nur eine Raucherzone für Mitarbeiter. Für Patienten nicht, die sollen ja gesund werden." Bei Entzugserscheinungen gebe es auch Nikotinpflaster.

Zigarette danach im Freien

Zu derartigen Hilfsmitteln werden auch nikotinsüchtige Landesbeamte und -angestellte im nächsten Jahr greifen müssen. Wie beispielsweise die Mitarbeiter im Polizeipräsidium. Dort gilt das Rauchverbot in zehn Tagen dann auch rund um die Uhr in der Kantine. "Momentan herrscht nur während der Essensausgabe Rauchverbot", erzählt Polizeisprecher Markus Niesczery. Die Übergangsfrist, die Gaststätten bis Juli eingeräumt wurde, gilt für Kantinen in Landes- oder Kommunalbehörden nicht.

Wenig Probleme bereitet das neue Gesetz der Justizvollzugsanstalt. "Wir achten immer darauf, dass Raucher und Nichtraucher nicht zusammen auf eine Zelle kommen", sagt Leiter Bernhard Lorenz. Doch viele Nichtraucher gibt es in der JVA nicht, rund 98 Prozent der Insassen seien nikotinabhängig. Geraucht werden darf ab 1. Januar aber nur noch in den Zellen und während des Freigangs. "In den Arbeitsbereichen richten wir entsprechende Raucherzonen ein", kündigt Lorenz an.

Schonfrist für Nikotin-Sünder

Auch an der Fachhochschule wird sich mit dem Jahreswechsel nicht viel ändern, denn geraucht wird hier schon länger nur noch vor der Tür. "Unsere Studierenden und Mitarbeiter sind in dieser Frage sehr diszipliniert", freut sich Sprecherin Simone Fischer. Und wenn dann doch mal einer im Foyer zur Zigarette greift, wird an der Hochschule auch künftig auf das Knöllchen verzichtet.

Denn mit Bußgeldern müssen jene rechnen, die das Rauchverbot ignorieren. Bei der Stadt hat man sich jedoch auf eine Schonfrist verständigt. "Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst wird in den ersten Monaten die Augen offen halten und die Leute zunächst mündlich verwarnen", erklärt Stadtsprecher Volker Paulat.

MEIKE SPIERINGS SIMONE THIES

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