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Eine heikle Auslegungssache

06.02.2012 | 18:08 Uhr
Eine heikle Auslegungssache

Monheim.Die Stadt Monheim will 15 000 Euro von Ex-Bürgermeister Thomas Dünchheim, der daraufhin Klage einreichte

Was ist im Amt eines Politikers erlaubt? Was ist rechtens, aber dennoch vielleicht unmoralisch? Fragen, die nicht nur die Themen um Bundespräsident Christian Wulff bestimmen. Auch in Monheim läuft derzeit ein zumindest merkwürdiger Rechtsstreit. Konkret geht es um eine Zahlungsaufforderung der Stadt Monheim an Ex-Bürgermeister Thomas Dünchheim über rund 15 000 Euro. Grundlage der Aufforderung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das am 31. März im Fall des Neusser Bürgermeisters Herbert Napp (CDU) gefällt wurde.

Entschieden wurde, dass die Sitzungsgelder, die Napp für seine Aktivitäten im RWE-Regionalbeirat erhält, nicht als Nebentätigkeit gelten und er diese in die Stadtkasse abführen muss. Das Urteil gilt rückwirkend für drei Jahre, also bis 2008. Zu diesem Zeitpunkt war Dünchheim noch im Amt, bevor er ein Jahr später von Daniel Zimmermann (peto) abgelöst wurde.

Zimmermann interpretiert das Urteil so, dass dieses auch für seine Tätigkeiten als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadttöchter-Dachgesellschaft MVV, dem Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim sowie der Mega, der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH, gilt. Und zahlte daher freiwillig rund 10 000 Euro an Sitzungsgeldern, die er seit 2009 für diese Aktivitäten erhielt, in die Stadtkasse. „Ich muss mich fragen: ‘Mache ich das in meiner Freizeit oder gehört das zu meinem Job als Bürgermeister?’“, erklärt Zimmermann.

Sein Vorgänger hatte ebenfalls diese Aufsichtsratsposten inne. Auf Basis ihrer Interpretation des Urteils stellte die Stadt zwei Tage vor Weihnachten die Zahlungsaufforderung zu. Dünchheim, mittlerweile als Rechtsanwalt tätig, legte daraufhin Klage gegen die Stadt Monheim beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf ein.

Der Ex-Bürgermeister interpretiert das Urteil anders und verweist auf die nicht einwandfrei geklärte Rechtslage. „Ich will die Summe ja bezahlen“, beteuert Dünchheim. „Aber ich will das rechtlich abgesichert wissen. Zudem ging es darum, Fristen einzuhalten, damit der Bescheid nicht unanfechtbar wird.“ Einen Streit mit der Stadt oder gar mit Zimmermann sieht er ausdrücklich nicht. Ebenso wenig wie umgekehrt Zimmermann.

Nach Dünchheims Auffassung bezieht sich das Urteil aber explizit auf den Einzelfall des Neusser Bürgermeisters und speziell die RWE-Regionalbeiräte. Und eben nicht auf die Aufsichtsratsposten. Ein heikles Thema, das auch andere Instanzen beschäftigt. Der Kreis Mettmann hofft darauf, dass durch Düncheims Klage die Rechtsfrage geklärt wird.

Offensiver agiert das NRW-Innenministerium. „Das Urteil gilt zunächst für die RWE-Regionalräte. Wir prüfen derzeit, inwieweit es auch für andere Tätigkeiten Gültigkeit hat“, so Sprecherin Claudia Roth. Die räumt ein: „Aktuell ist es Auslegungssache. Durch einen Erlass wollen wir dies aber klar regeln. Wir warten nicht auf ein Urteil.“

Der Erlass kann weitreichende Folgen haben. Bestätigt er das Urteil, müssen alle Bürgermeister mit Zahlungsaufforderungen rechnen.

Oliver Schaal

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