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Ein Streit um viel Blech

16.10.2012 | 15:18 Uhr
Ein Streit um viel Blech
Einige der Einstellboxen in der Tiefgarage. In der Mitte ist eine Garage im ursprünglichen Zustand zu sehen, die umliegenden wurden mit Blechen verkleidet.Foto: Ingo Lammert/WAZ Foto Pool

Monheim. In Monheim verkleideten Eigentümer Auto-Stellplätze mit Blechen. Jahrelang wurde dies nicht moniert, nun sollen diese demontiert werden, fordert die Bauaufsicht.

Sie fühlen sich ungerecht behandelt, mitunter sogar drangsaliert und verstehen die Welt nicht mehr, viele der Besitzer der Stellplätze in der Tiefgarage an der Erich-Klausener-Straße/Kurt-Schumacher-Straße in Monheim sind sauer. 104 Plätze gibt es dort in Boxen, die durch Maschendrahtwände und -tore getrennt sind. Nahezu alle Einzelgaragenbesitzer haben diese Maschendrahtwände bereits um 1984 mit zusätzlichen Lochblechverkleidungen versehen. Etwa zehn Boxen sind mit Vollblechmonturen ausgestattet.

„Alles Blech“, sagt nun schon seit 2011 die Bauaufsicht der Stadt Monheim. Salopp formuliert. Denn um die Blechverkleidungen gibt es einen lange anhaltenden Streit, der die Garagenbesitzer eben auf die Palme bringt.

Vor Montage hätten Randalier ständig durch die großen Öffnungen in den Maschendrahtzäunen Autos beschädigt, sagt Bernward Richardt, einer der Besitzer. „Der Lack wurde zerkratzt, Scheibenwischer abgebrochen und sogar Lebensmittel auf die Wagen geworfen.“ Als Schutz beschloss die Mehrheit bei einer Eigentümerversammlung am 2. November 1983, die Bleche einzusetzen.

Lange Zeit blieben diese Verkleidungen bei Prüfungen durch Bauaufsicht, TÜV und Feuerwehr ohne Beanstandung. Erst 2005 monierte die Feuerwehr Behinderungen bei Löscharbeiten. Gemessen von der Decke sollten die Bleche um 50 Zentimeter gekürzt werden, um Löscheinsätze nicht zu behindern. Was umgesetzt wurde. Nach weiteren Begehungen der Tiefgarage am 12. Oktober 2011 sowie am 15. Dezember 2012 hieß es jedoch von Seiten der Bauaufsicht: „Die Bleche müssen weg!“

Einige der Eigentümer sehen dies nun als Schikane. „Was ich nicht verstehe, ist, dass fast 30 Jahre lang alles in Ordnung ist und nun plötzlich alles moniert wird“, sagt Dieter Hauchwitz. „Meines Erachtens nach können die Bleche auch nicht unzulässig sein und bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.“ Er beruft sich auf die Bauordnung des Landes NRW.

Es gilt die Sonderbauverordnung

Doch unter diese fällt die mehr als 1000 Quadratmeter große Tiefgarage nicht. Nicht mehr. Denn seit 2009 gilt für Tiefgaragen wie diese in NRW die Sonderbauverordnung. „Jahrelang wurde wohl ein Auge zugedrückt“, räumt Jürgen Reuter von der Monheimer Bauaufsicht ein. Aber seit der Katastrophe im Jahr 2010 bei der Loveparade in Duisburg, bei der 21 Menschen ums Leben kam, seien die Ämter angehalten, die Sonderbauverordnung rigoros durchzusetzen. Das Gelände, auf dem die Loveparade stattfand, fiel unter diese Verordnung, die dort aber nach Ansicht von Fachleuten nicht umgesetzt wurde.

„Wir wollen den Leuten nichts böses“, beteuert Reuter. „Aber es gibt eine klare Gesetzgebung. Es geht darum, Leib und Leben zu schützen.“ Vor allem aufgrund der Brandschutzbestimmungen in der Sonderbauverordnung sollen die Bleche weg. Ein schnelles Löschen sei durch die Bleche nicht möglich, die Feuerwehr komme nicht an die Autos heran. Bei Autobränden entstehe eine Hitze von über 1000 Grad Celcius – in einer Tiefgarage eine Katastrophe. „Da brennen schnell mehrere Boxen und dann das ganze Gebäude“, sagt Reuter.

Nicht nur die Bleche sollen deswegen weg, sondern auch die Schränke und Regale, die viele Eigentümer in ihren Boxen haben. „Dort lagern zum Teil Benzinkanister, Gasflaschen, Farbkanister. Das sind brennbare Materialien, von denen die Feuerwehr aber nichts weiß“, so Reuter. Gemäß Vorschriften müssen die Eigentümer dies aus ihren Stellplätzen entfernen. Kurioserweise dürfen montierbare Teile, die zum Auto gehören, aber bleiben. Wie beispielsweise Reifen.

Damit die Boxen nun aufgeräumt und die Bleche abgebaut werden, versandte die Bauaufsicht im üblich schroffen Amtsdeutsch Anhörungsschreiben an die Eigentümer. Die haben bis zum 2. November Zeit, sich zu äußern. Zudem wird ein Zwangsgeld in „Höhe von voraussichtlich 500 Euro“ angedroht. Eine Form, die nicht gut ankommt.

Wie es weiter geht, ist offen. Die Bauaufsicht signalisierte, dass ihr die Hände gebunden sind und sie das geltende Recht durchsetzt. Die Solinger Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz, die zuständig für die Tiefgarage ist, kündigte gegenüber der NRZ an, zwischen den Parteien vermitteln zu wollen.

Oliver Schaal

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Kommentare
17.10.2012
22:48
Weiterentwicklung der Verordnung zum Schutz von Leib und Leben
von WhatDoesItAllMean | #2

2015:

Abgetrennte Stellplätze in Tiefgaragen sind mindestens mit deckenhohen Blechen untereinander abzugrenzen, um im Falle eines Brandes die Hitzewirkung auf die Nachbarstellplätze zu reduzieren und Leib und Leben zu schützen. Werden an der Zugangsseite Bleche angebracht, ist ein Spalt von 50 cm zu belassen.

2020:

Abgetrennte Stellplätze in Tiefgaragen sind mit deckenhohem Mauerwerk untereinander abzugrenzen, um einen Brandherd zu begrenzen und Leib und Leben zu schützen. Werden an der Zugangsseite Bleche angebracht, ist ein Spalt von 50 cm zu belassen.

2025:

In einer Tiefgarage dürfen keine brennbaren Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit leicht entzündlichen Betriebsstoffen und/oder mit Kurzschlußgefahr abgestellt werden, um Leib und Leben zu schützen.

2030:

Brennbare Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit leicht entzündlichen Betriebsstoffen und/oder mit Kurzschlußgefahr sind, um Leib und Leben zu schützen, ab sofort verboten.

16.10.2012
18:37
Ein Streit um viel Blech
von MHochhaus | #1

Wie lange soll das Loveparadeunglück noch als fadenscheidige Begründung herhalten?
Wieso sind jetzt überall Sicherheitsrisiken, wo doch in einer Tiefgarage keine bedröhnten Menschenmassen zu finden sind?

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