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Kriminalität

Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt

23.02.2012 | 12:32 Uhr
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
Eine beinahe tödliche Schlägerei wird bald in Duisburg verhandelt.

Düsseldorf/Duisburg.  Ein 33-Jähriger wollte einen Streit schlichten, der sich in der Altstadt anbahnte - und wurde fast totgeprügelt. Die Angreifer verschwanden. Die polizeiliche Fahndung jedoch verlief erfolgreich. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags und Beihilfe gegen drei Duisburger erhoben.

Es ging ganz schnell: Der 33-Jährige wollte einen Streit schlichten, der sich da nach 1 Uhr nachts in der Altstadt anbahnte. Da attackierten die Angreifer ihn, prügelten ihn fast tot und verschwanden. Doch die Polizei spürte die mutmaßlichen Täter auf. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei junge Männer aus Duisburg erhoben. Die Vorwürfe: versuchter Totschlag und Beihilfe dazu.

Laut Anklage näherten sich Tefik K. (19), Charles M. (18) und Pascal R. (19) in der Nacht auf den 28. September 2011 einer Gruppe, die vor einem Eiscafé an der Rheinuferpromenade stand. Die drei sollen bewusst auf Konfrontation aus gewesen sein, unter anderem eine Flasche geworfen haben.

Opfer schlug aufs Pflaster auf

Drei Leute aus der Gruppe vor dem Café, darunter der 33-Jährige, seien auf die Angeklagten zugegangen, zwei wurden sofort niedergeschlagen. Der 33-Jährige versuchte, sie zu beruhigen. Doch Charles M., 1,96 Meter groß und 97 Kilo schwer, soll ihm so ins Gesicht geboxt haben, dass er hinterrücks aufs Pflaster aufschlug. Dabei soll deutlich das Brechen des Schädels zu hören gewesen sein.

Dieses grässliche Geräusch soll Pascal R. in die Flucht geschlagen haben. Doch laut Anklage blieben Charles M. und Tefik K., traten noch gegen den 33-Jährigen. Charles M. in die Seite, Tefik K. gegen den Kopf, zum Teil mit Anlauf.

Der 33-Jährige erlitt zahlreiche Schädelbrüche und massive Hirnverletzungen. Nur weil blitzschnell der Notarzt kam, hat er diese Verletzungen überlebt. Er lag Wochen im künstlichen Koma, wird erhebliche körperliche und geistige Schäden davontragen. Dass er je wieder wie früher als Kellner an der arbeitet, ist ausgeschlossen.

Prozessbeginn steht noch nicht fest

Die Staatsanwaltschaft wirft Tefik K. und Charles M. vor, den Tod des 33-Jährigen mindestens in Kauf genommen zu haben. Auch Pascal R. sei nur weggelaufen, habe nichts getan, um das Opfer zu retten. Damit sei auch ihm egal gewesen, dass es stirbt.

Die drei konnte die Polizei durch Zeugenaussagen und Phantombilder sowie mit Hilfe von Fingerabdrücken und DNA-Spuren am Tatort finden. Denn die jungen Männer sind vorbestraft, Tefik K. war erst wenige Wochen zuvor aus der Haft entlassen worden. Drei Wochen nach der Tat wurden sie in Duisburg festgenommen.

Sie werden sich vor einer Jugendkammer verantworten müssen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

Katharina Rüth

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Kommentare
26.03.2012
14:02
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von Sulzmann | #22

Die drei sitzen ja wegen versuchten Totschlags in U-Haft.
Ist wohl nichts mit "Kuscheljustiz".

26.03.2012
13:57
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von Sulzmann | #21

Das die drei vor einer Jugendstrafkammer angeklagt werden heißt nicht automatisch das sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Aber ob sie vorbestraft sind oder nicht spielt auch keine Rolle ob sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Und es spielt auch keine Rolle ob sie eine Bewährungsstrafe erhalten.

Es spielt nur de Reifegrad eine Rolle.

Hat Zb. ein 19jähriger einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, wird er in der Regel als reif genug angesehen und nach Erwachsenenrecht abgeurteilt zu werden.

Teik K. und Charles M. werden wohl nicht mit Bewährung davon kommen.

Im Erwachsenenstrafrecht und im Jugendstrafrecht ist die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung 10 Jahre. Da gibt es keinen Unetrschied.

27.02.2012
17:50
Ist das Jugend(straf)recht für solche Intensivtäter sinnvoll? Ich denke NEIN.
von michaellange | #20


In meinem persönlichen Umfeld hat so eine Gewalttat schon mal stattgefunden. Zwar nicht mit so einem fürchterlichen Ausgang, aber die Tat war ähnlich maßlos brutal in der Ausführung.
Die volljährigen Täter wurden damals in einer Art und Weise geradezu hofiert und die ganze "Gerichtsverhandlung" war eine Farce.
Wie oft haben jetzt diese (halb)Totschläger so eine Jugendverhandlung wohl schon mitgemacht und Besserung gelobt?

Bestimmt bekommen sie eine günstige Sozialprognose und das nächste Opfer kann sich bereit machen.

Für mich müssten diese Täter ihr Leben lang im Gefängnis für diesen armen Mann arbeiten, der das jetzt ja nicht mehr kann.
Wer schützt uns vor solchen Kerlen?

26.02.2012
13:06
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von Sentinel | #19

Erfahrung macht schlau, sagt man aber wer wie diese Täter zum Teil schon einschlägig Erfahrung mit dem Deutschen Rechtsystem gemacht hat, wer wie dieses Täter schon Haftstrafe erfahren musste und wer es dann nicht geschaft hat, das zu verstehen, der gehört nicht nach Jungendstrafrecht verurteilt sondern hier muss zum Schutze der Bürger das Erwachsenenstrafrecht angewand werden. Völlig wertfrei von Migrationshintergrund, schlechter Kindheit oder sozialen Integrationsproblemen. Diese "Männer" nehmen alle Rechte in Anspruch die sie mit dem 18. Lebensjahr erhalten und dazu gehört auch das Strafrecht. Das gezielte Vorgehen der drei Täter, die enorme Brutalität spricht für sich, diese Täter sind unbelehrbar, haben nichts verstanden und gehören für lange Zeit aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Das Opfer hat sein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen, ist auf unser Sozialsystem angewiesen um seinen Alltag zu meistern und an diesem Leben sollte das Strafmaß festgemacht werden...

23.02.2012
17:29
Hirnlose Tartaren, die immer gefährlich sind!
von Rodina | #18


Bei diesen vorbestraften Menschenverächtern kommen bei mir schon Rachegedanken hoch. Aber in unserer Gesellschaft darf so was ja nicht sein.
Ich wünsche diesen Herrschaften ein ähnliches Schicksal wie es der geschundene Mann ertragen muss.
Die Antigewaltseminare haben diese Täter schon garantiert dutzendmal auf unsere Steuergelder besucht. Das Geld können wir uns schenken, wenn wir sie wenigstens in anständige Zellen sperren.

23.02.2012
15:33
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von helmei | #17

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23.02.2012
15:26
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von helmei | #16

Danke. Dann viel Erfolg für Ihren Verein!
Dennoch finde ich Ihre Einstellung bzw. zu erkennenden Vorurteile bedenklich.

23.02.2012
15:19
Blockierter Kommentar.
von Green-Street-E13 | #15

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

23.02.2012
14:51
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von helmei | #14

Das schöne am www ist ja, dass niemand die aufgestellten Behauptungen überprüfen kann... :D
Also "Arbeitgeber" Green-Street-E13.. für was steht der nickname denn? Klären Sie uns arme Unwissenden doch auf. Und trotz ihres "hohen Einkommens" und damit einhergehender Arbeitsbelastung finden Sie Zeit, sich hier mit den Themen "Gewalt im Fussballkontext" und der vermuteten Strafbemessung kritisch auseinanderzusetzen?! Hut ab!!!

Allerdings bin ich davon überzeugt, dass unser großer Internetheld im *realen* Leben ein kleiner Wicht ist, der seine Selbstwertdefizite durch abwärts gerichtete soziale Vergleiche und volkische Wahnideen zu kompensieren sucht. Aber das ficht den "Arbeitgeber" natürlich nicht an.
Zum Thema: ich hoffe, die Gesellschaft wird vor diesen Gewaltverbrechern möglichst lange geschützt. Wenn möglich auch durch Ausweisung ins Heimatland.

1 Antwort
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von Bratbaecker | #14-1

Das Heimatland vieler Straftäter ist Deutschland, deshalb müssen sie auch hier verurteilt und wenn möglich, resozialisiert werden, egal mit welchem ethnischen Hintergrund.

23.02.2012
14:29
gesülze
von wasgeht | #13

Ja ihr Hobby Juristen und Glaskugel Leser.

Ihr wisst ja mal wieder alle voll Bescheid.

Von eurem Geschreibsel wird mir genauso schlecht

wie von solcher Gewalt und die gab es schon immer.

1 Antwort
Duisburger nach übler Schlägerei in Düsseldorf angeklagt
von keinervondaoben | #13-1

Sorry, aber da muss ich Ihnen widersprechen. Natürlich haben wir uns früher auch mal auf dem Schulhof "gekloppt" oder sonstwie aneinander gerieben. Aber diese Brutalität ist neu. Selbst bei Hunden hört der Stärkere auf, wenn der Unterlegene am Boden ist.
Dieses Verhalten ist nicht mit schlechter Kindheit, mangelhafter Integration oder ähnlichen gern gebrauchten Ausreden zu erklären. Entweder ist das Dummheit oder übersteigerte Aggressivität gepaart mit Tötungsabsichten. Gegen Dummheit helfen keine Pillen, aber ein Mordversuch solche bei Typen in dem Alter mit aller Härte bestraft werden. Nach Erwachsenenstrafrecht. Wenn die Herrschaften die Rechte ( wählen, rauchen, Porno-Kino etc.) in Anspruch nehmen, sollen sie auch für Vergehen wie ein Erwachsener bestraft werden.

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