Düsseldorf siegt im Streit um Bierbikes
23.11.2011 | 15:38 Uhr 2011-11-23T15:38:00+0100
Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf darf weiterhin die umstrittenen Bierbikes auf ihren Straßen verbieten. Damit setzte sie sich vor Gericht auch in zweiter Instanz gegen zwei Bierbike-Verleiher durch. Die benötigen eine Sondererlaubnis für ihre Partyräder.
Die Stadt Düsseldorf darf weiterhin die umstrittenen Bierbikes auf ihren Straßen verbieten. Damit setzte sie sich vor Gericht auch in zweiter Instanz gegen zwei Bierbike-Verleiher durch. Die benötigen eine Sondererlaubnis für ihre Partyräder.
Endstation für Bierbikes: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt der Stadt Düsseldorf Recht gegeben, die die Pedalfahrzeuge mit Ausschank verboten hatte. Die Fahrzeuge seien rollende Veranstaltungsflächen, daher sei es richtig, für ihre Nutzung eine Sondererlaubnis zu verlangen.
2009 hatte die Stadt den Vermietern der Bierbikes den Spaß verdorben. Weil die Fahrzeuge nicht vorrangig der Fortbewegung dienten, sondern hauptsächlich dem Feiern, wollte sie sie nicht mehr im öffentlichen Verkehr zulassen. Man sorgte sich, durch die angetrunkenen Nutzer der Bierbikes könnten Passanten belästigt werden, zudem behinderten die langsam fahrenden Fahrzeuge den Verkehr.
Auch in zweiter Instanz verloren
Zwei Verleiher solcher Fahrzeuge hatten dagegen geklagt. Sie führten unter anderem ins Feld, dass sie die Fahrzeuge nicht nur für Junggesellen-Abschiede vermieten, sondern auch an Touristen, die so die Stadt besichtigen. Doch sie verloren sowohl in erster als auch jetzt in zweiter Instanz.
Das Gericht erklärte noch, dass die Bierbikes so nicht grundsätzlich verboten seien, sondern nur eine Sondernutzungserlaubnis brauchten. Eine solche Erlaubnis könnte mit Einschränkung auf bestimmte Straßen erteilt werden.
Eine solche Erlaubnis könnte mit Einschränkung auf bestimmten Straßen erteilt werden. Das wird in Düsseldorf aber nicht der Fall sein: „Wir werden solche Bierbikes nicht zulassen“, erklärte Ordnungsdezernent Stefan Keller. Er ist sich da mit den Politikern einig: „Bier- und Partybikes gehören nicht auf unsere Straßen“, sagte CDU-Ratsherr Andreas Hartnigk. Auch Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zeigte sich „sehr erfreut“, über das Urteil: „So ein Ballermann kann gern anderswo rollen.“
14:01
Die Festwagen (sagt ja schon der Name) sind wohl eher zum Feiern (und Saufen) da, als zur eigentlichen Fortbewegung mit dem Ziel von A nach B zu kommen.
Wenn die das so genau nehmen, wars das mit Karneval.
@AntonC:
Ich möchte mal den sehen, der die "Bierbüchse" da vorne auf dem Bike jemanden vorm Kopp schmeißt.
09:56
Düsseldorf eben.....
Kann man ja nix anderes von erwarten.
@AntonC - die Chance ne Bierdose vor dem Kopp zu bekommen ist beim Fußball wohl größer oder? Auch verbieten?
Außerdem gibbet doch Dosenpfand, Mensch! Keiner schmeißt mehr damit rum...;-)
07:58
gut und schön, aber müsste man da nicht generell Fahrräder auf den Straßen verbieten? Und Kutschen? Usw?
Klar nervt das, wenn man solche Vehikel vor sich rumeiern hat, aber ich denke, man sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen.
Genau: Früher war alles erlaubt - mittlerweile alles verboten.
Albern!
07:47
Wer sich in der Öffentlichkeit besaufen will, mag das am Ballermann tun, aber nicht auf unseren Straßen. Ich jedenfalls habe keine Lust darauf von einer vollen Bierbüchse, von einem betrunkenen Vollpfosten geworfen getroffen zu werden. Das Risiko dafür ist sehr groß, schließlich ist der Kundenkreis solcher Veranstaltungen vorgegeben.
18:50
Davon ab:
früher habe ich mich gefragt: was ist verboten.
Heutzutage frage ich mich: was ist noch erlaubt?
Laß doch "Jungs" oder "Mädels" mit einer rollenden Theke herumfahren und feiern; wem tut das weh?
Wenn ich als Fußgänger solch eine heitere Gesellschaft auf der Straße sehen würde, jubelte ich ihnen zu.
Warum auch nicht?
17:49
dürften da auch Druck gemacht haben. Aber was solls, das eröffnet Chancen für andere Städte. Zu bestimmten Uhrzeiten auf bestimmten Routen kann es durchaus attraktiv sein. Wie wärs mit einer Runde Zollverein oder einer fahrenden Theke im Westfalenpark, oder als Draisine auf der Ruhrtalstrecke ?
17:34
Ich dachte Düsseldorf will sein Schickimicki Image los werden?
Düsseldorf ist aber auch eine Autofahrerstadt, wo alles verboten wird, was die dicken Autos ausbremsen könnte.
Wenn die Verleiher einfach den Mietern es selber überlassen das Bier zu besorgen, verleihen sie lediglich ein Fahrrad. Das kann niemand verbieten, es sei denn der Fahrer wird mit gemietet, weil es sich dann um genehmigungspflichtige Personenbeförderung handelt.
Würde man dem Urteil konsequent folgen, bräuchten Reisebusse in denen Bier ausgeschenkt wird demnächst auch eine Sondernutzungsgenehmigung.
Die Feststellung dass es sich um eine rollende Veranstaltungsfläche handeln soll ist wirklich kreativ, aber kaum belegbar.
Jeder hat das Recht sich auch langsam im Straßenverkehr zu bewegen, auch wenn das die Autofahrer natürlich nicht mögen. Das ist auch Freiheit.
Wenn tatsächlich Passanten belästigt werden, was natülich nicht passieren soll, greiften andere Gesetze, nicht zuletzt § 1 der StVO.
gemäß § 3 Abs 2 der StvO : Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Damit ist doch Alles gesagt.
Und wer schon mal mit dem Auto durch die Baustellen der Düsseldorfer Innenstadt gefahren ist und so ein Fahrzeug vor sich hatte, hat bestimmt auch schon mal darüber geflucht wie schnell ein Stau entsteht.
Sorry, aber mal zur Aufklärung,
es wird aus einem Fass gezapft. Bierdosen gibt es nicht.
Weiss ich zufällig,da Köln Bierbikes erlaubt.