Drei Jahre Haft für Düsseldorfer Stricher
10.08.2010 | 17:51 Uhr 2010-08-10T17:51:00+0200
Langenfeld.Das Landgericht Düsseldorf verurteilte einen 22-jährigen Stricher zu drei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte räumte nach Fesselspielen mit einem Freier dessen Wohnung in Langenfeld leer.
Ein Angeklagter wurde vom Landgericht Düsseldorf wegen besonders schweren Diebstahls, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 22-jährige Stricher hatte nach Fesselspielen die Wohnung eines Freiers aus Langenfeld ausgeräumt.
Das 42-jährige Opfer hatte sich erst nach Tagen mit einer Anzeige wegen eines Überfalls an die Polizei gewandt, tat sich schwer damit, den Anlass des Treffens mit dem jungen Mann zu erklären. Erst nach einer Weile gab er zu, er habe diesen zu sich eingeladen, um mit ihm bezahlten Sex zu haben.
Mit Elektroschocker bedroht
Dabei hatte er sich auch ans Bett fesseln lassen. Da habe ihn der 22-Jährige plötzlich mit einem Elektroschocker bedroht und im Gesicht verletzt. Dann habe er noch zwei Kumpel per Handy zu sich gerufen, mit ihnen Computer, Plasmafernseher und Playstation abtransportiert.
Der Angeklagte hatte erklärt, der Freier habe den ausgemachten Lohn nicht zahlen wollen, da habe er sich Ersatz genommen. Einen Elektroschocker habe er aber nicht benutzt. Das konnte das Gericht nicht widerlegen. Auch ein Polizist, der den 42-Jährigen gesehen hatte, erklärte, die Verletzung des Freiers an der Oberlippe sei untypisch für einen Elektroschocker.
Freiheitsberaubung und Körperverletzung
In seinem Urteil warf das Gericht dem vorbestraften Angeklagten vor, den 42-Jährigen gegen dessen Willen gefesselt gelassen zu haben. Das sei Freiheitsberaubung, das so erzwungene stundenlange Verharren in der unbequemen Position stelle eine Körperverletzung dar.
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Mooshammer läßt grüßen.