„Crash Kid“ geht in Berufung
21.10.2010 | 17:23 Uhr 2010-10-21T17:23:00+0200
Kreis Mettmann.Der Amtsrichter war streng gewesen: „Sie hatten ihre Chance, aber Sie haben sie nicht genutzt!“ hatte er dem Monheimer vorgehalten, die Strafe von einem Jahr neun Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt sucht der Angeklagte seine Chance in der Berufung.
Der Monheimer (25) hat bereits eine traurige Berühmtheit als „Crash-Kid“ oder „Brummi-Andi“: Als 14-Jähriger hatte er Lkw gestohlen und war mit ihnen durch halb Europa gefahren. Und hatte dann im Jahr 2000 mit einem Laster einen Polizisten überrollt, der an den Folgen starb.
Wie eine Sucht
Zu neun Jahren und drei Monaten Jugendstrafe wurde er verurteilt. In der Haft vergewaltigte er einen Mithäftling, kam später wegen guter Führung frühzeitig frei. Und beging einen Raubüberfall, ging wieder ins Gefängnis.
Er hat eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker absolviert, durfte aber keinen Führerschein machen. Doch das Fahren reizt ihn immer wieder. Mehrfach wurde er am Steuer erwischt. „Es ist wie eine Sucht“, sagte sein Anwalt.
Und dann wurde er auch gewalttätig gegen einen jungen Mann, den er für einen Nebenbuhler um seine Freundin hielt. Mal wieder war er mit einem Auto unterwegs, als er den vermeintlichen Rivalen an einer Kreuzung im Nebenwagen sah.
Reumütiges Geständnis
Es kam zum Streit, bei dem er schließlich mit einem Warndreieck auf den Gegner einschlug. Anschließend folgte er ihm dann noch bis vor dessen Haus und griff ihn dann noch einmal mit einem Schraubenschlüssel an.
Wegen dieser Angriffe und insgesamt drei Fahrten ohne Führerschein verurteilte ihn der Langenfelder Richter zu der Haftstrafe. Ins Gefängnis, wo er schon so viele Jahre seines Lebens zugebracht hat, will der 25-Jährige aber nicht.
Er hatte kurz vor der Gerichtsverhandlung 2009 seine Freundin geheiratet, hat zwei Kinder mit ihr. Weder dies noch seine schwere Kindheit noch das reumütige Geständnis hatten den Amtsrichter motiviert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Richter am Landgericht Düsseldorf das am 1. Dezember anders entscheiden.
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