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CO-Pipeline

CO-Pipeline: Etappensieg oder nur Nachhilfe?

28.08.2012 | 18:45 Uhr
CO-Pipeline: Etappensieg oder nur Nachhilfe?
Die CO-Pipeline Baustelle an der Beckersheide in Hilden am 02.09.2010.Foto: Lars Heidrich/WAZ Foto Pool

Kreis Mettmann. Ein Ereignis – zwei Bewertungen. Im Verfahren um die umstrittene CO-Pipeline hat die Bezirksregierung Düsseldorf einen Planergänzungsbescheid erlassen, den Bayer als „Etappensieg“ wertet, die Gegner der Pipeline indes als „Nachhilfe“.

Ein Ereignis – zwei Bewertungen. Im Verfahren um die umstrittene CO-Pipeline hat die Bezirksregierung Düsseldorf einen Planergänzungsbescheid erlassen, der drei Kritikpunkte aus dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes regelt. Das hatte am 25. Mai 2011 vor allem die mangelnde Erdbebensicherheit der Pipeline moniert und eine Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Röhre untersagt.

Der nun erlassene Planergänzungsbescheid schloss auf Grundlage eines bereits erbrachten Gutachtens das Risiko von Bodenverflüssigungen in der Erdbebenzone 1 (Rheinaue bei Monheim) aus. Die ebenfalls vom Verwaltungsgericht geforderten Untersuchungen zu Erosionen, die durch Verkarstungen ausgelöst werden könnten, haben bereits begonnen – diese erweitert der Bescheid nun auf den Bereich um Hilden. Den auch angemahnten Nachweis zur Erdbebensicherheit der oberirdischen Anlagenteile muss Bayer zudem rechtzeitig vor der Inbetriebnahme erbringen. Dies bestätigt der Bescheid noch einmal.

In einer Pressemitteilung feierte das Unternehmen den Planergänzungsbescheid als „Etappensieg“ auf dem Weg zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline. Die Gegner der Trasse werteten den Bescheid indes süffisant als „Nachhilfe“. Dieter Donner, Sprecher der Initiativen Stopp-Co-Pipeline: „Der Beschluss regelt nur, was Bayer nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes noch bearbeiten muss.“ Auch stehe die Inbetriebnahme der Pipeline nicht unmittelbar bevor. Derzeit läuft noch das Planänderungsverfahren, gegen das es bereits mehr als hundert Einwendungen von Bürgern geben soll.

Oliver Schaal

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