Bewährungsstrafe wegen Menschenhandels mit Taubstummen
26.01.2012 | 19:25 Uhr 2012-01-26T19:25:00+0100
Düsseldorf. Weil sie taubstumme Landsleute ausgebeutet haben, sind ein Mann und eine Frau aus Polen vom Düsseldorfer Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Paar hatte nach Ansicht des Gerichts taubstumme Polen nach Deutschland gelockt und sie als billige Arbeitskräfte und Bettler missbraucht.
Mit Bewährungsstrafen kamam Donnerstag das polnische Paar (34 und 42) davon, das 2005 bis 2007 Taubstumme aus Polen nach Deutschland gelockt hatte, sie zum Betteln zwang und misshandelte.
Das ebenfalls taubstumme Paar hatte den Opfern Arbeit und Unterkunft Deutschland versprochen. Hier angekommen mussten die Frauen und Männer in Kneipen und auf der Straße Schlüsselanhänger aus Plüsch „verkaufen“. Dazu erhielten sie Kärtchen mit einem Betteltext.
Das eingenommene Geld, 20 bis 30 Euro pro Tag, mussten sie den Angeklagten geben. Sie wohnten in einem Wohnwagen in Köln oder einer Wohnung in Düsseldorf, erhielten zu wenig zu essen und bekamen Schläge und Tritte, wenn sie nicht genug Geld brachten oder zu spät kamen. Sie blieben, weil sie sich nicht zu helfen wussten und sich nicht verständlich machen konnten.
In ersten Anläufen zu dem Prozess hatten die Angeklagten geschwiegen. Die Opfer, die wieder in Polen waren, kamen nicht zum Prozess. Inzwischen wurden drei von ihnen in Polen vernommen. Sie bestätigten die Vorwürfe. Gestern räumten die jetzt geschiedenen Angeklagten alles ein, ohne sich weiter zu äußern. Das Gericht verurteilte sie wegen Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Frau bekam anderthalb Jahre auf Bewährung, der Mann zwei Jahren auf Bewährung, da er für die Misshandlungen verantwortlich war.
Der Richter erklärte, die milden Strafen für so schwere Taten seien sicher schwer nachzuvollziehen. Aber die Geständnisse der Angeklagten seien so hoch zu bewerten, weil sie einen aufwendigen Prozess verhinderten
11:06
Ein Hoch auf die deutsche Justiz...
Das Urteil ist doch wohl ein Witz!