Bei Rot über die Straße: Fußgänger durchsucht
12.07.2012 | 17:57 Uhr 2012-07-12T17:57:00+0200
Düsseldorf. Kleiner Anlass, große Folgen: Bei Rot war der 23-Jährige über die Straße gegangen. Polizisten stellten ihn zur Rede. Doch das Gespräch eskalierte. Der junge Mann landete auf dem Boden, musste auf die Wache, sich ausziehen und durchsuchen lassen. Jetzt stand er wegen Widerstand vorm Amtsgericht.
Der angehende Groß- und Einzelhandelskaufmann, ein ruhiger junger Mann mit modischer Brille, kann es immer noch nicht glauben: „Ich komme aus dem Iran, das ist kein Rechtsstaat. Ich hätte nie gedacht, dass mir das mit der deutschen Polizei passieren kann“, sagte er. Am 20. September 2011 hatten er und ein Freund am Stresemannplatz Döner geholt, querten beim Rückweg zum Auto die Straße bei Rot.
Da sprachen zwei Beamte sie an. Nach Angaben des Angeklagten schossen sie dabei arg übers Ziel hinaus. Als er wegen des tropfenden Döners ungeduldig wurde, zudem sein Ausweis im Auto lag, durchsuchten sie ihn. Als er sich sperrte, brachten sie ihn zu Boden, fesselten ihn und fuhren zur Wache. Da musste er sich ausziehen, wurde erneut durchsucht, ehe er gehen durfte.
Die Polizisten bestätigten das Vorgehen. „Das hört sich übertrieben an, aber wir haben schon viel erlebt“, erklärte einer der Beamten. Sie hätten etwas gesucht, um seine Identität festzustellen. Zum Auto sollte er nicht, da eine „statische Situation“ sicherer sei. Weil er „seinen Unmut zeigte“, hätten sie ihn gründlicher durchsucht: „Das ist Standard. Man weiß ja nicht, wen man vor sich hat.“
Weil er „herumfuchtelte“, hätten sie ihn zu Boden gebracht, „um eine weitere Gefährdung auszuschließen“. Der zweite Beamte sagte: „Er war zunehmend aggressiv.“ Das Vorgehen sei „alles gängige Praxis“.
Verteidigerin Ruth-Maria Fischer nannte ihr Vorgehen dagegen unverhältnismäßig -- „bei einer Ordnungswidrigkeit von fünf Euro!“ Ihr Mandant hätte den Anweisungen daher nicht Folge leisten müssen. Sie forderte Freispruch. Das Gericht hielt jedoch die Maßnahmen der Polizisten für rechtmäßig. Es verurteilte ihn zu 600 Euro Geldstrafe. „Ein Skandal!“, so die Anwältin. „Es ist klar, dass wir in Berufung gehen.“
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