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Prozess

"Ärger im Revier"-Polizisten verprügelt - Täter gesteht

18.09.2012 | 19:04 Uhr

Düsseldorf.  Ein 22-jähriger Mann soll den aus der Doku-Serie "Ärger im Revier" bekannten Polizisten Michael Frehn, brutal verprügelt haben. Vor Gericht ließ der Angeklagte seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Darin räumte er die Tat ein und entschuldigte sich bei seinem Opfer.

Mit einem Geständnis hat am Dienstag der erneute Prozess gegen einen 22-Jährigen wegen versuchten Mordes an dem aus der RTL2-Serie "Ärger im Revier" bekannten Polizisten Michael Frehn begonnen. Der Angeklagte soll Frehn im August 2010 mit einem Tritt am Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Der Polizeibeamte zog sich dabei insgesamt 20 Brüche im Gesicht zu.

Zum Prozessbeginn am Düsseldorfer Landgericht verweigerte der 22-Jährige die Aussage, ließ aber über seinen Anwalt eine Erklärung vorlesen. Darin räumte er die Tat ein und bereute es, den Polizisten so schwer verletzt zu haben.

In einem ersten Verfahren wurde der Mann vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Haftstrafe von fast acht Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im November 2011 wegen Verfahrensfehlern auf. (dapd)

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Kommentare
19.09.2012
16:20
polizist verprügelt
von parsick32 | #2

wer eine solche tat begeht, egal ob das opfer polizist oder nicht, muß die gesamte härte des gesetzes zu spüren bekommen. mit seiner entschuldigung kann er das leid des opfers nicht lindern. es kann von der gesellschaft ein solches tun nicht geduldet werden.

19.09.2012
00:20
Wie verniedlichend die Tat hier
von RiN77 | #1

dargestellt wird. Wer einem ahnunglosen Polizeibeamten, der auf dem Boden neben einem festgenommenen Randalierer kniet, überraschend in der Dunkelheit seitlich aus vollem Anlauf frontal mittig vor Kopf und Gesicht tritt "verpügelt" diesen nur???
Ist das etwa eine lächerliche Schulhofrangelei unter Kleinkindern?

Bei derart schweren Gesichts-/Kopfverletzungen des Polizisten grenzt dieser Tritt schon an ein versuchtes Tötungsdelikt!
Und der Täter hat selbst jetzt noch nicht einmal selber den Anstand, seine geheuchelte Entschuldigung selber auszusprechen!!

Ich hoffe inständig, dass der Täter keiner geringere Strafe bekommt, sondern nochmal weitere 8 Jahre!!!!

Gruß

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