300 Euro für versuchten Bengalo-Schmuggel in der Unterhose
01.10.2012 | 18:20 Uhr 2012-10-01T18:20:00+0200
Düsseldorf. Mitte September erst verurteilte das Amtsgericht einen Monheimer zu drei Monaten auf Bewährung, weil er nach Fortunas Aufstieg einen Bengalo gezündet hatte. Mit einem dreijährigen Stadionverbot und einer Geldstrafe wurde nun ein 18-jähriger Anhänger der 95er bestraft, der eine bengalische Fackel ins Stadion schmuggeln wollte - in seiner Unterhose.
„Ich seh’ ein, dass das nicht richtig war.“ Ganz reuig gab sich am Montag vor Gericht ein Fortuna-Fan (18), der mit einem Bengalo seine Mannschaft in Dresden anfeuern wollte. Ein Spürhund hatte den verbotenen Feuerwerkskörper in seiner Hose erschnuppert . Kontrolleure fanden dann den Bengalo und eine Sturmhaube, mit Textilklebeband an der Unterhose befestigt. Am Montag stand der Azubi deswegen vor dem Amtsgericht.
Vor dem Dresdner „Glückgas-Stadion“ habe ihn an dem 16. April jemand angesprochen, ihm den Bengalo geschenkt, sagte der Angeklagte. Das glaubte man ihm aber nicht ganz. Woher das Klebeband gekommen sei? Das habe jemand anderes dabei gehabt.
Es spreche doch einiges dafür, dass er geplant vorgegangen sei, hielt ihm der Richter vor. So eine Sturmhaube „spricht Bände: Da ist ja klar, dass man nicht friedlich sein möchte.“ Ob er zu den Ultra-Fans gehöre? „Ja, aber ich habe nicht so viel Kontakt“, wand sich der Angeklagte. „Ich fahre in der Gruppe so mit.“
Der Deutsche Fußball-Bund hat bereits ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen. Das sei wohl die größte Strafe für den jungen Fan, der seit drei Jahren regelmäßig ins Stadion ging, erklärte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Der Richter hielt dem 18-Jährigen noch vor: „Das kann supergefährlich werden.“ Da müsse nur jemand direkt neben dem Feuerwerkskörper stehen und an die Flamme kommen. Er erinnerte daran, dass kürzlich ein 28-Jähriger wegen Zünden eines Bengalos zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde . Für den 18-Jährigen wurde jedoch Jugendstrafrecht angewandt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Er muss 300 Euro an den Verein „Westfälisches Kinderdorf e.V.“ zahlen.
12:33
Ein wahrlich abschreckendes Urteil mit nachhaltiger Signalwirkung auf potentielle Nachahmer.
12:23
Die beste Strafe wäre gewesen, das Ding gleich in seiner Unterhose anzuzünden... ;o)
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Angst bekommen, Robert? ;o)
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Dann wäre ja seine Unterhose verbrannt, das wäre schamverletzend und gegen die Menschenrechte.