Zwei Fernseher bringen Mann vor Gericht
23.02.2011 | 17:51 Uhr 2011-02-23T17:51:00+0100
Das Rechtsempfinden einiger Mitmenschen ist schon erstaunlich: „Klar habe ich die beiden Fernseher unter falschen Namen bestellt“, sagte der Angeklagte mit entwaffnender Offenheit. Aber das er deswegen 750 Euro Strafe zahlen sollte, das sei ja wohl „Total ungerecht“.
Und deshalb legte er gestern auch Einspruch gegen den Strafbefehl – eine Art schriftliches Urteil – ein, den er vor einiger Zeit im Briefkasten seiner Lütgendortmunder Wohnung vorfand. Nie und nimmer, so seine Sicht der Dinge, habe er sich des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht, als er 2009 für je 405 Euro im Internet zwei Fernsehgeräte bestellte. Seine Begründung, warum er gegen den Strafbefehl vor Gericht zog: „Von den zwei Fernsehern steht doch nur einer bei mir im Wohnzimmer. Den anderen habe ich für jemanden mitbestellt, die haben richtig gebettelt. Und jetzt soll ich für alles geradestehen.“
Auf die Frage der Staatsanwältin Stefanie Rößler, ob denn inzwischen die Rechnung bezahlt sei, sagte der Dortmunder nur ganz erstaunt: „Nein, da ist noch nichts bezahlt.“ Auch nicht jenes Gerät, das noch immer in seinem Wohnzimmer steht.
Und als Amtsrichter Dr. Marko Tartsch von ihm wissen wollte, warum er überhaupt bei der Bestellung einen falschen Namen angab,, meinte der bisher unbescholtene Mann ganz verständnislos: „Na, bei meinem richtigen Namen hätte ich wohl kaum zwei Fernseher gekriegt.“
Nach kurzer Überlegung nahm er schließlich den Einspruch zurück und will die 750 Euro zahlen. Mit großen Augen hörte er, wie Staatsanwältin Rößler sagte: „Wer bestellt,muss auch zahlen.“
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