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Rechtsextremismus

Zwei Dortmunder Neonazis wegen Mai-Krawallen angeklagt

09.03.2010 | 19:21 Uhr
Zwei Dortmunder Neonazis wegen Mai-Krawallen angeklagt

Dortmund. "Darauf haben viele gewartet", heißt es aus Justiz-Kreisen. Erstmals hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft nach dem Neonazi-Überfall auf die DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 zwei mutmaßliche Rädelsführer aus Dortmund angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Organisatoren des Neonazi-Überfalls auf die Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) am 1. Mai 2009 wegen Landfriedensbruchs erhoben.

Nachdem der Staatsschutz das Videomaterial der Gewalttätigkeiten gegen Teilnehmer der Demonstration und Polizeibeamte ausgewertet habe, lasse sich nun ein Verdacht gegen einen 26 und einen 24 Jahre alten Dortmunder konkretisieren, teilte Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel gestern mit. „Die beiden Beschuldigten gehören zur Dortmunder Nazi-Szene. Wir meinen nun beweisen zu können, dass es sich bei dem Überfall um eine innerhalb dieser Szene geplante und keineswegs spontane Aktion handelte”, so Holznagel.

Demo-Teilnehmer zu Gewalt angestachelt

Dem 26-jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, die unangemeldete Versammlung am Dortmunder Hauptbahnhof im Vorfeld organisiert und gegen 10.45 Uhr das Signal zum Aufbruch gegeben zu haben. Er soll sich sodann an die Spitze der Gruppe gesetzt, deren Marschrichtung bestimmt und durch Handzeichen die Teilnehmer zu den späteren Gewalttätigkeiten angestachelt haben.

Krawalle durch Rechtsradikale bei der Mai-Kundgebung in Dortmund führten zu zahlreichen Festnahmen.

Dem 24-jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich der Gruppe - versehen mit einer weithin sichtbaren Fahne - in geringem Abstand angeschlossen, durch Zeichen und Pfiffe Nachzügler eingewiesen und im Verlauf so den Zusammenhalt der Gruppe sichergestellt zu haben.

Bislang nur Einzelfälle verhandelt

In den bisherigen Prozessen gegen Teilnehmer der Neonazi-Attacke wurden nur Einzelfälle verhandelt. Ein 22-jähriger Rechtsradikaler wurde im Dezember zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er Pflastersteine gegen eine Polizeiwagen geworfen hatte. In einem weiteren Fall musste der Angeklagte freigesprochen werden, da ihm die aus der Menge von 300 Neonazis geworfenen Steine nicht zugeordnet werden konnten.

Die Hauptverhandlung soll vor dem Schöffengericht in Dortmund stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Gregor Boldt

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