Zuschauer beschimpfen Angeklagte bei Kindermord-Prozess
22.02.2013 | 13:11 Uhr 2013-02-22T13:11:59+0100
Dortmund. Vor Beginn des zweiten Verhandlungstages im Kindermord-Prozess ist es am Freitag vor dem Schwurgericht zu emotionalen Ausbrüchen unter den Zuschauern gekommen. Als Folge dürfen zwei Zuschauer nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen. Die Angeklagte hingegen schwieg weiterhin.
Ein aufgebrachter Mann brüllte in Richtung der Angeklagten: "Du ehrlose Person! Warum hast Du das gemacht? " Dann brach er in Tränen aus und wurde von zwei Wachtmeistern aus dem Saal geführt.
Die Richter waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Gerichtssaal. Die bereits aus dem Gefangenen-Trakt vorgeführte Angeklagte verbarg während der gesamten Szene ihr Gesicht hinter einem Aktendeckel. Wie schon am ersten Verhandlungstag sagte die 29-jährige Bulgarin kein Wort .
Sie soll die drei Kinder ihres Lebensgefährten erstochen und dann die gemeinsame Wohnung in der Dortmunder Nordstadt angezündet haben: Am ersten Prozesstag schwieg Milka D. zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Auch ihre Emotionen hielt die Angeklagte zurück, nur ihre Blicke verrieten sie.
Ihr Verteidiger Matthias Meier bekräftigte vor Beginn der Sitzung noch einmal: "Wir haben uns entschieden zu schweigen. Und so wird es bleiben."
Polizeibeamten befragt
Die Staatsanwaltschaft wirft der Bulgarin vor , Anfang August die drei Kinder ihres Lebensgefährten ermordet zu haben, um mit dem Mann eine eigene Familie gründen zu können. Laut Anklage erstach sie die Kinder im Schlaf und zündete anschließend die Wohnung an, um die Spuren zu verwischen.
Vor der geplanten Vernehmung des Vaters der Kinder haben die Richter zunächst mit der Befragung eines Polizeibeamten begonnen. Der Ermittler hatte die Angeklagte nach ihrer Festnahme am 3. August ausführlich vernommen.
Als der Zeuge schilderte, die 29-Jährige habe ihm im Rahmen dieses Gespräches erzählt, sie habe sich immer gut um die Kinder gekümmert, rastete ein weiterer Zuschauer aus. "Gar nichts hat sie gemacht!", brüllte der Mann und rannte aus dem Saal. Auch er darf an der weiteren Verhandlung am Freitag nicht mehr teilnehmen.
11:32
xxyz | #4, ein Indiz ist Zb. das die Frau mit blutverschmierten Händen aus dem Haus kam. Es war das Blut der Kinder. Die Kinder wurden erstochen.
Die Einlassung das sie von Daelern überfallen wurde und diese auf sie eingestochen hätten halte ich für unglaubwürdig. Und ich nehme an, dass das Gericht auch nicht glaubt.
Auch wurde die Frau vor der Tat von Nachbarn gesehen wie sie in das Haus ging.
Bisher hat die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Details bekannt gegeben. Das wird sich im Prozess bestimmt ändern.
Das die Frau frei gesprochen wird halte ich für unwahrscheinlich
18:44
Es ist ein schreckliches Schicksal. Aber hier geht es um Beweise, die Unschuldsvermutung und nicht um eine Fernseh-Gerichtsshow.
In dem Fall wurde bisher wenig über Beweise/Indizien geschrieben, die zur Anklage führten. Da hätte ich von den Medien mehr Infos erwartet.
Es ist ja auch nicht so, dass die Anklage bei medienwirksamen Prozessen in letzter Zeit überwiegend erfolgreich war.
16:02
"Ein Angeklagter ist solange als unschuldig anzusehen bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist"
Guter Ansatz....es fehlt nur EIN kleiner zusatz der lautet "Es sei denn die Pressen im allgemeinen oder die Bildzeitung im Besonderen hat den Angeklagten zweifelsfrei als Schuldigen ausgemacht"
Dann IST er natürlich schuldig....
14:48
Vielleicht machen Sie sich - neben der Rechtschreibung - erstmal darüber schlau, was ein anwaltliches Mandat so alles beinhaltet und welche Rechte ein Angeklagter vor einem deutschen Gericht nun mal hat, egal wie groß die Brieftasche ist.
Das Problem mit dem Unwissen über den Rechtsstaat wäre nicht so erheblich, wenn nicht manche Bürger solch einen Unfug aus Schmierblättern und Prekariats-Fernsehen rumerzählen würden.
14:11
Dieser Rechtsstaat mit seiner inzwischen entstandenen Rechtsstaatdiktatur ist im Volk schon lange nicht mehr verständlich. Das Groh der menschen kennt die Gesetze nicht. Hier durch wird dieser Staat zur Bananenrepublik. Der die Menschen nicht mehr schützt und sich nur mit sich selbst beschäfftigt.
Für jedes Gesetz gibt es ein Antigesetz. So gehen sogar oft Leute, die sich finanziell
einen GUTEN Anwalt erlauben können, fast straffrei nach Hause.
Ein Anwalt hat die Augabe , einen Straftäter zu verteidigen. d.h. eine geringe Strafe zu bekommen. Er hat also für seine Aktionen eigene Ermitlungen dem Gericht vor zu legen. Wenn nicht, anwaltliche Tätigkeit gleich Null.
Verteidiger Matthias Meier hat seiner Mandantin geraten, sich durch Schweigen zu verteidigen. Herr Meier kann dieses rechtlich tun, Dieser Rat ist moralisch höchst bedenklich. Er denkt, lass den Staat mal machen, der muss 100% beweisen.
Bei Straffreiheit : Kumpanei des Anwalts mi dem Täter
Also mit anderen Worten: Weil das Volk "zu blöd" ist, rechtsstaatliche Prinzipien zu kapieren brauchen wir härtere Gesetze?
Es ist völlig richtig, daß der Ankäger die Schuld beweisen muß, und nicht der Angeklakte seine Unschuld. Das schützt nicht den Täter, sondern vor allem zu unrecht beschuldigte. Es ist oft wesentlich schwerere zu beweisen, daß man etwas nicht getan hat als anders herum.