Zu Unrecht Geld vom Amt bezogen
22.07.2010 | 18:11 Uhr 2010-07-22T18:11:00+0200
Der 34-Jährige ist ein umtriebiger Mann. Gleich zwei Arbeitgebern stellte er seine Schaffenskraft zur Verfügung. Eigentlich löblich, hätte er sich nicht gleichzeitig arbeitslos gemeldet. Insgesamt 4000 Euro Arbeitslosengeld flossen zu Unrecht. Wegen Betrugs wurde der Mann gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
Außerdem muss er natürlich nach und nach jene 4000 Euro abstottern, die im Jahr 2008 geflossen sind. Damals jobbte der Dortmunder unter anderem in einem Call Center, hier habe er jetzt auch eine Festanstellung in Aussicht, so erzählte er. Dass er die Arbeitsaufnahme damals bei der Arge verschwieg, kommentierte der Mann mit folgenden Worten: „Hm, ja, ich habe das so mehr oder weniger gemeldet.“
Wohl eher weniger, bemerkte Amtsrichter Ulrich Esken und sah den Mann auf der Anklagebank scharf an. Der wurde zusehend nervöser. „War eine blöde Zeit. Erst ist mein Vater gestorben, dann bekam meine Mutter noch einen Schlaganfall.“ Er habe einfach so viele andere Sachen im Kopf gehabt. „Das ist ganz schlecht“, kommentierte Amtsrichter Esken und fügte trocken hinzu: „Vor allem dann, wenn man neun Voreintragungen im Strafregister hat.“ Mit den zu Unrecht vom Amt kassierten 4000 Euro will der Angeklagte die Hälfte seines Schuldenberges abbezahlt haben.
Nun droht noch ein
weiteres Verfahren
Die beiden in der Anklageschrift genannten Arbeitsstellen scheinen nicht die einzigen Einnahmequellen des vielbeschäftigten Dortmunders gewesen zu sein. Unruhig sah er, wie zwei resolut aussehende Damen als Zeugen in den Saal gerufen wurden. Die beiden Frauen sind in einer Gaststätte angestellt. Nervös und überrascht meinte der Angeklagte: „Ich habe von denen auch mal Post gekriegt, weil ich da angeblich gejobbt hätte.“ In der Anklageschrift dieses Verfahrens ist von der gutbürgerlichen Kneipe allerdings nicht die Rede.
„Ich weiß auch nicht, wie die Namen der Zeuginnen in die Akten geraten sind“, meinte Amtsrichter Ulrich Esken schulterzuckend. Dass der Angeklagte wahrscheinlich schon bald wieder vor Gericht erscheinen muss, konnte seine gute Laune nicht trüben: Fröhlich verabschiedete er sich mit den Worten: „Ich sag mal: schönen Tag noch.“
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Wegen Betrugs wurde der Mann gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
Wahnsinn - einem Politiker wäre das nicht passiert.