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Wahlwiederholung

Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich

13.01.2012 | 07:58 Uhr
Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich

Dortmund.  Die Wiederholung der Dortmunder Stadtrats-Wahl verschiebt sich. Grund ist die Beschwerde von drei SPD-Ratsleuten, die sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden wollen. Eigentlich hätte die Wahl bis Ende Mai wiederholt werden sollen.

Nun also doch: Drei der zehn Kläger aus der SPD-Ratsfraktion haben sich gestern Abend in großer Rund entschieden, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Damit steht fest: Eine Wiederholung der Ratswahl von 2009 bis Ende Mai wird es nicht geben.

Wie verlautet, soll die mehr als zweistündige Diskussion unter den etwa 30 Teilnehmern der Runde „sehr sachlich“ verlaufen sein. Keiner der drei, die nun Beschwerde einlegen , sei von Parteifreunden angegangen worden. Namentlich sind es die Fraktionsmitglieder Olaf Radtke, von Haus aus Jurist, sowie Hans-Peter Balzer und Petro Möckel, die bis zum 30. Januar Zeit haben, ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. Ab 1. Februar hätte das Urteil des OVG Rechtskraft bekommen, der Rat der Stadt und die Fraktionen wären Schlag Mitternacht nicht mehr existent.

Wiederholungswahl hätte bis einschließlich Mai stattfinden müssen

Dem kommen die Kläger nun zuvor. Ihre Beschwerde richtet sich gegen das Urteil der Münsteraner Oberverwaltungsrichter aus Mitte Dezember 2011. Sie hatten im Kern entschieden, dass die Ratswahl von 2009 wegen falscher Angaben des damaligen OB Gerhard Langemeyer zur Finanzlage der Stadt wiederholt werden muss und eine Revision gegen das Urteil nicht möglich sei. Nun muss Leipzig entscheiden, ob es die Revision zulässt. Insider rechnen dabei mit einem Zeitraum von  fünf Monaten. Lassen die Richter die Revision zu, kann es bis zu einem Jahr bis zur Urteilsverkündung dauern.

Konsequenz: Die Verwaltung kann ihre Wahlvorbereitungen herunterfahren. Eine Wiederholungswahl hätte bis einschließlich Mai stattfinden müssen. Vorbei: Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Wenn es überhaupt noch zur Neuauflage der Ratswahl kommt: Denn bereits im September 2014 steht die nächste „reguläre“ Kommunalwahl an. Kosten für jeden Urnengang: rund 1,2 Millionen Euro. Der Rat der Stadt und alle Ausschüsse bleiben somit bestehen.

„Ich bedauere, dass die Kläger meiner Bitte nicht gefolgt sind“

Alle drei SPD-Fraktionäre beschreiten den Rechtsweg auf privater Basis und tragen auch die Prozesskosten. Eines ihrer Kernargumente: Sie mögen nicht hinnehmen, dass die Ratsvertreter im Stadtparlament für eine Amtspflichtverletzung des Ex-OB haften, sich auflösen und in eine Wiederholungswahl gehen müssen. Die Richter in Münster hätten festgestellt, dass die Auskünfte, die Ex-OB Langemeyer dem Rat gegeben hatte, objektiv falsch gewesen seien. Es sei aber viel zu weit reichend, daraus eine erneute Wahl abzuleiten.

Dann seien Wiederholungswahlen Tür und Tor geöffnet. Die Bundesverwaltungsrichter aber würden gewählten Räten „hohen Bestandsschutz“ gewährleisten. SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse hatte in der Sitzung gebeten, von einer Beschwerde Abstand zu nehmen. „Ich bedauere, dass die Kläger meiner Bitte nicht gefolgt sind.“

Gregor Beushausen

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Kommentare
13.01.2012
16:46
Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich
von KritischerDo | #7

Olaf Rad(ab)ke, selber Jurist in einer anderen Stadt, fürchtet wohl um seine Wiederwahl.

Er und seine 2 weieren Mitstreiter, beschädigen mein Verständnis für kommunale Demokratie !

13.01.2012
12:53
@Adomnan | #3
von vaikl2 | #6

"Wenn man die Logik hier konsequent durchzieht, dass bei Lügen wichtiger Persönlichkeiten, die zur Wahl stehen, eine Wahl zu wiederholen ist,"

Diese Logik ist schon 2001 vom Bundesverfassungsgericht detailliert beschrieben worden und bedarf somit keiner Beschwerde und Überprüfung. Im damaligen Urteil (auf Veranlassung der hessischen Landesregierung zur Klärung) hieß es, dass nur dann ein Wahlfehlertatbestand vorliege, wenn "in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der Freiheit oder der Gleichheit der Wahl verstoßen wurde". Dann folgen sehr ausführliche Begründungen, was denn "erheblich" sei.

Genau unter diesen Aspekten hat das OVG sein Urteil gefällt und damit auch Sorge getragen, dass sein Urteil kein Anlass für beliebige Wahlanfechtungen sein kann.

Radtke will nur seinen Ruf als Jurist mit allen Mitteln schützen, alles andere sind Ausflüchte.

13.01.2012
11:24
Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich
von r.wawziniak | #5

SPD in Atemnot !
Das Chaos ist perfekt-!
Ist die Seriosität der Dortmunder Sozialdemokraten auf das Niveau von Hütchenspielern und Heiratsschwindlern gesunken?
Wie steht es, wie ist es um die Führungsqualitäten der Dortmunder SPD-Parteispitze bestellt?
Sind die Personen Sierau, Prüsse und Herr Drabig "Tretboot Kapitäne“ in Zeiten eines Sturmes?
Die politischen Rettungsversuche des SPD-Spitzenpersonals in der Krise ähneln dem Flugversuch eines Pinguins!
Moral ist überall hinderlich, wo es um Wettbewerb und Erfolg geht!
Der Markenkern der Dortmunder SPD ist beschädigt! Die Bürger sehnen sich nach einer anderen Politik! Wo bleibt die Verantwortungskultur der Dortmunder SPD-Spitze?
Gilt der hegelsche Gedanke noch; dass die Vernunft, in der Geschichte sich am Ende trotz vieler Umwegweg durchsetzt?
Wie formulierte es ein Genosse aus der SPD-Führung im kleinen Kreis:
Dass das Personal der Genossen, sehr häufig, nicht die Eigenschaften mitbringe, die - die – Bevölkerung verlangt!
Fassen wir es mit dem englischen Journalisten Georg Gently zusammen:
" Politiker sind in einer repräsentativen Demokratie dafür da, die Interessen des Volkes zu vertreten. Was soll das für eine Demokratie sein, wo Politiker auf Dauer die Mehrheit der Bevölkerung gegen sich hat."
FAZIT:
ES ist der Stoff aus dem die Glaubwürdigkeitsprobleme der Politik gestrickt sind!

13.01.2012
10:23
Hatte da nicht ein SPD-Chef mit Rücktritt gedroht, wenn...
von eksom | #4

...irgend einer der SPD-Kläger eine Beschwerde legen sollte?
Oder war diese Drohung auch nur eine Lüge der SPD-Führung?

Diese Beschwerden werden höchstwahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Denn die Beschwerdeführer sind noch Laien in Sachen Bundesverfassungsgericht. Die Überprüfung dieser Beschwerden kann aber 6 bis 18 Monate dauern.
September 2014 sind aber schon wieder die normalen Kommunalwahlen.
Was machen wir, wenn knapp 5 Monate vor diesen normalen Kommunalwahlen 2014 die Beschwerden zurückgewiesen werden und wir einerseits die Wahlen 2009 wiederholen müssen und andererseits die turnusmäßigen neuen Wahlen 2014 auch noch abhalten dürfen!
Zwei Wahlen auf einmal an einem einzigen Tag, oder noch schlimmer beide mit Abstand von einem Monat/Woche/Tag?
Eines eine Wiederholungswahl der Vergangenheit aus 2009, das andere die neue Wahl 2014. Viel Spaß dann Leute...

13.01.2012
09:55
Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich
von Adomnan | #3

Tja, ich sehe das mit sehr gemischten Gefühlen. Einerseits sind es nur ein paar Hansel, die um ihrer kleinen Zusatzeinkünfte willen eine von den Allermeisten - auch Ratsmitgliedern aller Fraktionen - gewünschte Neuwahl verhindern wollen.
Auf der anderen Seite: Wenn man die Logik hier konsequent durchzieht, dass bei Lügen wichtiger Persönlichkeiten, die zur Wahl stehen, eine Wahl zu wiederholen ist, dann würde die Wahlperiode jedes Parlaments in Deutschland nur noch bis zur offiziellen Lügenfeststellung gehen.
Ach ich vergaß: In Dortmund log ein SPD-Mann, das ist schändlich. In Krefeld dagegen log ein CDU-OB - der durfte. Lügen vor der Wahl ist also weiter erlaubt, nur nicht für jeden.

13.01.2012
09:35
Wiederholung der Dortmunder Wahl verschiebt sich
von Klaus-Dieter_Araf | #2

Dann sind diese spd-Kläger verantwortlich, dass die Stadtbezirke zusammen gelegt werden. Wie will die SPD das den Wählern in Huckarde und Eving erklären? Da wird eine echte Chance vertan. Aber es war nicht anders zu erwarten. Diese Partei gehört in Dortmund gehörig abgewählt.

13.01.2012
09:31
Booaahh ...
von Swatson | #1

.... wie schäbig ist das denn? Andererseits - in einem Rechtsstaat und einer Demokratie hat jeder das Recht die Gerichte anzurufen, zu demonstrieren und seine Meinung zu äussern - nun ja - theoretisch zumindest. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die SPD auswirken wird.

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