Wie Bürger in Dortmund auf Schritt und Tritt von Video-Kameras überwacht werden
14.02.2012 | 12:08 Uhr 2012-02-14T12:08:00+0100
Dortmund. 350 Kameras an 125 Stadtbahn-Stationen- das ist nur ein Beispiel, wenn es um das Thema Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen geht. Die Augen der Kameras in Dortmund sind überall, oft unsichtbar. Überblick über ein sensibles Thema zwischen Sicherheitsabsichten und Datenschutz.
Sie sind allgegenwärtig, oft unsichtbar, werden nur selten bewusst wahrgenommen und haben doch weite Teile der Stadt im Blick: die Augen der Videoüberwachung. Beim Kampf für mehr Sicherheit und gegen Kriminalität sind sie kaum wegzudenken. Nur eine Instanz schaut noch genauer hin als die Hightech-Überwachung von heute: die Datenschützer . Was und wen darf die Stadt überwachen? Wann dürfen eine Schule, ein Hallenbad, ein Bahnhof gefilmt werden? Datenschutzbeauftragter Klaus Legeler ist Fachmann für ein äußerst sensibles Thema.
Legeler ist ein Hüter des Gesetzes. Ein Mann, der stets die Augen der Stadt im Auge hat. Als Datenschutzbeauftragter weiß er, wie groß die Nachfrage nach mehr Überwachung ist - aber auch: Wie groß die Hürden sind, sie genehmigt zu bekommen. „Das ist alles sehr streng reglementiert“, verweist Legeler auf die Landesdatenschutzgesetze. Die Stadt Dortmund habe überhaupt nur zwei Videoüberwachungen im Einsatz: Jene personenbezogene am Kassenautomaten in der Berswordthalle (hier kam es zu Diebstählen und Falschgeld-Delikten) und jene im U-Turm.
Jeder Bürger darf an seinem Haus eine Kamera anbringen
Hier setze die Stadt auf ein sensorgesteuertes Sicherheitssystem, das bei Alarm mit der Aufzeichnung der Räume beginnt, um Täter zumindest bildlich festzuhalten. In beiden Fällen dürfe nur die Polizei das Material sichten. Ob die Wünsche nach Videoüberwachung an neuralgischen Punkten in Dorstfeld (Schutz vor Kriminalität), an bestimmten Schulen, Bahnhöfen oder Hallenbädern (Vandalismus) oder bei interessierten Fachämtern - alle Anträge landen auf dem Tisch des Datenschützers . Und praktisch alle danach höchstens in der Schublade. „Videoüberwachung ist der stärkste Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Überwachten“, so Legeler. Bei jedem Antrag werde im Einzelfall geprüft.
Die Stadt muss jeden internen Antrag auf Videoüberwachung prüfen. Voraussetzungen für eine Videoüberwachung sind:
- Die Stadt muss das Hausrecht haben (Schulen, Hallenbäder, Ämter etc.). Es muss um einen öffentlich zugänglichen Bereich gehen (Schulhof etc.).
- Schutzwürdige Interessen von Privatpersonen müssen gegen übergeordnete Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden, so Datenschützer Klaus Legeler.
- Für die Speicherung von Bildmaterial müsse es eine „konkrete Gefahr“ geben (Kriminalität, wiederholter Vandalismus), eine „abstrakte Gefahr“ - „da könnte was passieren“ - reiche - bis auf Museen - nicht aus.
- Bevor man zur Kamera greife, müssten Alternativen geprüft werden: Kann mehr Sicherheit etwa durch verstärkten Personaleinsatz erreicht werden oder durch bessere Einsehbarkeit oder Verlegung von Gefahrenbereichen?
- Wenn man sich für Überwachung entscheide „muss diese unverzichtbar sein, Alternativen nicht infrage kommen“ (zu teuer, zu personalintensiv). Aber auch dann müsse man über Begrenzungen reden (Bewegungsmelder statt Daueraufnahmen).
Nils Schröder, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, ist Fachmann für Datenschutz und Videoüberwachung im Zeichen der privaten Sicherheit. „Jeder Bürger darf zur Wahrung seines Hausrechts an seinem Haus eine Kamera anbringen.“ Immer vorausgesetzt, dass nur private Bereiche (Garten, Hausfassade und Fenster, Eingangsbereich etc.) gefilmt werden „und maximal ein Meter des öffentlichen Bereiches wie etwa eines Bürgersteiges.“
Wie viele Bürger mittlerweile davon Gebrauch machen, wisse keiner, weil man dafür keinerlei Genehmigung brauche. Schröder geht aber davon aus, „dass das stark zugenommen hat, weil die Technik ja auch günstiger geworden ist.“
07:31
Wenn Ihr das erstemal in der UBahn verprügelt worden seit, wenn eure Scheckkarte geklaut ist und jemand Geld damit abhebt, wenn jemand eure Wände beschmiert oder wenn in euerm Laden geklaut wird auf Teufel komm raus, dann siet Ihr die ersten die um Hilfe schreien!
Solange der Datenschutz eingehalten wird, solange Persönlichkeitsrechte eingehalten werden solange ist es eine gute Sache!
Aber leider gibt es immer schwarze Schafe! Ihr fahrt doch auch nicht immer 50 Kmh in der Stadt! Das ist Fakt!
Mir ist selbst etwas passiert und ich war wirklich froh das ein Video Beweis vorhanden war!
16:20
Die EU macht gerade einen Versuch die Flächendeckende Überwachung in Europa einzuführen, unter dem Namen: INDEX....schon lustig zu sehen wie die Medien es verschweigen...
16:15
Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13837740/Die-Drohnen-und-das-Schweigen-des-Parlaments.html
Auszug:
...Der Bundestag verabschiedet ohne öffentliche Debatte ein neues Luftverkehrsgesetz – obwohl es um eine kleine Revolution geht: die Zulassung von Drohnen.
....
Dem interessierten Bürger allerdings blieb all das verborgen. Der konnte sich lediglich die Abstimmung im Plenum ansehen. Die war in Minutenschnelle erledigt: Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD angenommen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.
...Auch von der Polizei werden inzwischen Drohnen zur Überwachung - z. B. bei Demonstrationen - eingesetzt. Dieses Fluggerät trägt die Bezeichnung "md 4-200".
16:10
Im Bus wird man doch auch schon gefilmt warum nicht auch in der Stadt , Einkaufszentrum, Supermarkt, und in Bahnhöfen ,S Bahnen usw ,man fühlt sich auf jedenfall sicherer
14:36
Auf fast allen größeren Strassen in Dortmund hängen Videokameras die den Verkehr überwachen. Diese unterscheiden aber nicht zwischen Autos und Menschen.
Und tausende Kameras hängen an Privathäusern, die u.a. die Hauseingänge, bzw Fassaden überwachen sollen. Gleichzeitig werden natürlich Passanten mit überwacht.
Aber wenn Google Steine und Beton fotografiert geht in Deutschland die Welt unter.