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4. September

Wellen schlagen vor dem Nazi-Aufmarsch hoch

20.08.2010 | 17:28 Uhr
Wellen schlagen vor dem Nazi-Aufmarsch hoch

Dortmund.Wer darf am 4. September wo demonstrieren? Sind Sitzblockaden erlaubt oder nicht? Warum sind zwei Demos der Linken verboten worden? Vor dem Nazi-Aufmarsch am 4. September schlagen die Wellen hoch.

Die Wellen schlagen hoch vor dem Naziaufmarsch am 4. September. Rechtliches Gerangel um Sitzblockaden und durch die Polizei verbotene Demonstrationen, die sich gegen den rechtsextremen Aufmarsch richten, sorgen für Unmut. Derweilen setzen die Autonomen Nationalisten ihre Taktik fort, Antifaschisten zu bedrohen und einzuschüchtern – auch ganz offen.

So sind Vertreter der Partei „Die Linke“ empört darüber, dass gleich zwei von ihnen angemeldete Demonstrationen nicht genehmigt wurden: Eine im Bereich Westerbleichstraße/Ecke Leibnizstraße, eine andere, von der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke angemeldete Demonstration an der Gneisenaustraße.

Auslandsgesellschaft sagt Tag der offenen Tür ab

Empörung auch beim Bündnis Dortmund gegen Rechts und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, dass anscheinend die Polizei den Rechten die nördliche Seite des Hauptbahnhofs für ihre Demonstration zur Verfügung gestellt hat. Denn aus diesem Grund hatte die Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür abgesagt. „Damit ist auch der Zugang zur Steinwache, zur Mahn- und Gedenkstätte, durch Polizei und Nazis gesperrt“, prangert Ulrich Sander, Sprecher der VVN die Taktik der Polizei an.

Zu einer Blockade der Neonazis am 4. September ruft das Bündnis „Dortmund – Wir stellen uns quer“ auf. Am Samstag (21. August) ab 12 Uhr sollen auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld die Bürger informieren werden.

Umdenken bei d
er Polizei

Nachdem man den Anmeldern zunächst mitgeteilt hatte, einzugreifen, wenn sie zur Blockade aufrufen, hat bei der Polizei ein Umdenken eingesetzt. „Die Polizei wird nach der derzeitigen Lagebeurteilung am 21. August nicht eingreifen, wenn bei der morgigen Versammlung heraus aufgefordert wird, den Neonazi-Aufzug mit allen Mitteln zu verhindern“, erklärte Polizeisprecher Manfred Radecke und fügt an: „Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die strafrechtlich relevant sein könnten, wie z. B. der Aufruf zu Straftaten, wird die Polizei dies dokumentieren und Beweise sichern sowie ggf. Strafanzeigen fertigen.“ Die weiteren Fragen, ob ein Aufruf zu einer Sitzblockade strafbar sei und mit welchen Strafen die Sitzblockierer rechnen müssten, „bewertet im ersten Fall die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls dann das Gericht“, so Radecke.

Andreas Winkelsträter

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