Weihnachtslieder auf dem Prüfstand
22.01.2010 | 18:35 Uhr 2010-01-22T18:35:00+0100
Dortmund. Die GEMA ist im Recht, sagt die GEMA. Im Falle der in Rechnung gestellten 23,01 Euro für den Auftritt von 30 Kindern, die, wie berichtet, auf einem Weihnachtsmarkt in Dortmund-Holzen drei Lieder sangen, habe sich die Verwertungsgesellschaft korrekt verhalten.
Der Vorsitzende des Vereins „IG Holzen aktiv” habe eine Musikveranstaltung angemeldet - die GEMA diese vorerst mit „dem kleinsten Satz” in Rechnung gestellt. Eben jenen 23,01 Euro. Nun sei der Veranstalter am Zug und müsse der GEMA eine Liste der gesungenen Titel zukommen lassen.
Der Chorleiter sei um eine schriftliche Stellungnahme gebeten worden, welche Version der Lieder gespielt wurde. Heißt: Ob nun eine alte, gebührenfreie Version oder eine neuere, geschützte, zum Besten gegeben wurde. Der Veranstalter habe eine „Beweisumkehrlast”, sagt GEMA-Sprecherin Gabi Schilch. Bei der GEMA mit ihren 1,6 Millionen geschützten Musiktiteln ginge man immer davon aus, dass Veranstalter Titel aus diesem „Weltrepertoire der Musik” nutzen. „Wir wissen, dass Weihnachtskonzerte grenzwertig sind”, sagt Schilch. Hier gebe es viel Liedgut, das nicht urheberrechtlich geschützt sei. Doch halte man sich an die Regeln, die sich unter anderem auf die Größe des Veranstaltungsraumes (ein Parkplatz) und Eintrittsgelder (es gab keine) stützen.
Prüfung läuft
Noch läuft die Prüfung. Die GEMA geht aber davon aus, in der nächsten Woche zu einem Ergebnis zu kommen. „Wenn GEMA-freie Musik verwendet wurde, wird die Rechnung storniert”, sagt Gabi Schilch.
Und fügt hinzu: Kirchenkonzerte oder Schulauftritte seien nur deshalb nicht bei der GEMA anzumelden, weil die Kirchen Pauschalen an die GEMA überweisen. Dasselbe täten die Länder für ihre Schulen. Bei einem Abi-Ball reiche die Pauschale dann schon wieder nicht - Schulbälle müssten deshalb der GEMA angezeigt werden.
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