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Mietnomaden

Wasser abdrehen künftig erlaubt

20.08.2009 | 18:23 Uhr

Mietnomaden ziehen auch durch Dortmund. Allein von der Rechtsabteilung der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Dortmund werden pro Jahr 15 bis 20 Fälle bearbeitet, die Dunkelziffer ist deutlich höher.

Für Vermieter ist die Situation meist schwierig: Die Mietnomaden prellen monatelang die Miete, verschmutzen die Wohnung und am Ende bleiben die Vermieter nicht selten auf den Kosten für die Räumungsklage sitzen. Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte dafür sorgen, dass es Vermietern in Zukunft gestattet ist, den säumigen Mietern Wasser und Heizung abzudrehen.

Die Dortmunder Kanzlei Spieker & Jaeger wertet dieses Urteil als Durchbruch. Doch Experten der Eigentümer- und Mieterinteressenverbände winken ab. Holger Gautzsch, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund, betont, dass sich das Urteil des BGH (Az: XII 137/07) auf einen Gewerbemieterfall bezieht. Wenn ein Gewerbetreibender bereits eine rechtskräftige Kündigung erhalten hat, die gemietete Fläche jedoch nicht räumt und er außerdem mehrere Monate im Rückstand mit der Miete ist - dann kann ab sofort das Wasser abgedreht werden. „Das ist durchaus nachvollziehbar und einsichtig”, erklärt der Rechtsanwalt. Das ist vergleichbar mit einer Stromsperrung durch die Energieversorger - weitere Verluste können so verhindert werden.

Bisher war eine solche Vorgehensweise den Vermietern grundsätzlich untersagt. Wenn sich ein Mieter weigert, eine Wohnung zu verlassen, blieb dem Vermieter nur der Klageweg. Selbsthilfe - etwa die Tür aufbrechen und die Wohnung selbst leerräumen - waren tabu. Bislang bewerteten die Gerichte auch das Wasserabdrehen als Selbsthilfe. Jetzt nicht mehr.

Aber ob das BGH-Urteil auch Mietnomaden das Handwerk legt, ist fraglich. „Das Urteil ist nicht eins zu eins auf das Wohnraummietrecht zu übertragen”, gibt Michael Mönig, Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund Nordrhein und Dortmund, zu bedenken. In der Entscheidung heißt es ausdrücklich, dass die Eigenart des Mietvertrages berücksichtigt werden muss. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Es muss immer im Einzelfall entschieden werden. Ausnahmen seien denkbar bei Mietern, die kleine Kinder hätten oder schwer krank seien, so Holger Gautzsch vom Mieterverein. Rechtslage ist, dass der Vermieter kündigen kann, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Verzug ist.

Und wie sieht die Lage aktuell aus? „Ich habe den Eindruck, dass durch die Wirtschaftskrise nicht mehr Dortmunder in Bedrängnis geraten”, so Haus und Grund-Geschäftsführer Mönig. Wer es schaffe, für die laufenden Kosten aufzukommen, bekomme meist eine Verlängerung des Mietverhältnisses zugestanden. Wer mit der Mietzahlung in Rückstand zu drohen gerate, sollte über andere Lösungen nachdenken, empfiehlt Gautzsch. Hilfe könne man etwa beim Sozialamt finden.

Katrin Schlusen

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Kommentare
04.06.2010
17:18
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von Johnnie | #11

Nun, Türe aufbrechen. Klamotten auf die Strasse schmeissen und beruhigt eier eventuellen Anzeige entgegensehen. Billiger als der offizielle Weg.

01.10.2009
15:38
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von mattu | #10

Die Rechtsprechung muss hier zügig und eindeutig Klärung schaffen. Viele Hauseigentümer geraten durch solche Mietnomaden in eine finanzielle Schieflage, die sogar bis zum Hausverkauf führen kann. Wenn man auf die Mieteinnahmen zur Finanzierung eines Hauses angewiesen ist, und es kaum eine Möglichkeit gibt die säumige Miete zu erhalten, dann verliert man schnell den Glauben an die Gerechtigkeit. Es muss die Möglichkeit geben solche Mieter schnell aus der Wohnung zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen.

05.09.2009
13:34
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von mokdo | #9

@ deutschländer
Man könnte auch eine Internetseite mit Parksündern, Zechprellern, Ladendieben, geschiedenen Männern, Frauen die viel Alkohol trinke usw. eröffnen.
Aber wenn ein Vertmieter wissen will kann er auch beim Amtsgericht nachfragen ob sein Mietinteressent schon einmal wegen einer Räumungsklage eine Wohnung verlassen musste. So einfach ist das. Man braucht also nicht möglicherweise unschuldige Menschen an den Pranger stellen.

05.09.2009
11:44
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von der Deutschländer | #8

Wieso macht man nicht eine Internetseite wo diese Leute erwähnt werden,wenn ein Vermieter dann eine Wohnung anbietet kann er auf der Internetseite nachschauen ob es sich um Mietnomaden handelt.Danach den jetzigen Vermieter anrufen und abklären ob es auch diese Leute sind.

04.09.2009
08:32
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von holle58 | #7

ich denke, das hier eher minderbemittelte als mietnomaden auftreten.da das amt ja miete zahlt.hier sollte direkt an den vermieter gezahlt werden.ferner gibt es auch nomaden die nicht vom amt leben,dies zähle ich unter der katergorie unterste schublade

04.09.2009
07:21
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von Christian123456 | #6

@ ecnerwal:
Wenn jemand monatelang keine Miete zahlt, hat er sehr wohl Geld für die Kaution der nächsten Wohnung. Oft ist es auch so, dass diese Kaution in Raten gezahlt wird. Ein bisschen das Gehirn einschalten und alles ist logisch.

Manchmal glaube ich ja, bestimmte Kommentare hier sind gefaked, um die Leserschaft zu erheitern.

04.09.2009
01:02
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von ecnerwal | #5

Ich halte die ganze Mietnomaden-Geschichten einwenig für einen Mythos... denkt doch mal nach, die Mietnomaden müssen ja sehr wohlhabend sein, um ständig neue Kaution zu bezahlen, denn die alte bekommen diese ja schlecht wieder... ich glaube viel eher, dass hier leute auf ihren überteuerten Wohnungen und Häusern festsitzen und irgendeinen Grund gegenüber der Versicherung brauchen :) Ein Bekannter ist in einem Verbund für Vermieter und meint, dass das alles betrug ist, da die Mietnomaden meistens nahe Verwandte und Freunde sind...

21.08.2009
17:24
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von mokdo | #4

Wenn dier Vermieter jedes mal Strafanzeige wegen Betruges stellen würden, gäbe es nur noch ganz wenige Mietnomaden. Wieso Vermieter das nicht machen weiß ich auch nicht.
Was sollen denn die Politiker machen?

21.08.2009
16:39
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von Dittsche | #3

Es ist schon Traurig, das der Gesetzgeber die Vermieter nicht besser vor Mietnomaden schützt.
Wenn ich mir aber unseren Politikerschrott so ansehe,
sollte mir dies eigendlich klar sein.

21.08.2009
16:37
Wasser abdrehen künftig erlaubt
von Nobbis | #2

n Kollege von mir hatte auch mal solche Typen in seiner Whg. in DO-Hörde ...da kannste klagen einreichen bis der Arzt kommt...die lachen sich nen Ast darüber!!

sind wir morgens um 5.oo mit Gewalt rein und haben die ganze Blase raus geworfen und die Klamotten zur EDG gefahren...die haben nicht schlecht gestaunt!!!
...zum Schluss haben wir ihnen die Handys zurück gegeben und herzlich gelacht...so geht man mit diesen Leuten um und fertig!!!

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