Amtsgericht
Wachmann im Westfalenpark schlägt Schüler
03.09.2010 | 18:16 Uhr 2010-09-03T18:16:00+0200
Dortmund. Der 31. Mai 2009, ein lauer Sommerabend. In der Nähe des Robinson-Spielplatzes im Westfalenpark fallen einem Wachmann gegen 22 Uhr zwei Schüler mit einem Skateboard auf. Er macht die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungs darauf aufmerksam, dass Skateboardfahren laut „Hausordnung, Ziffer 2“, verboten sei. Kurz darauf eskaliert die Situation – und der Wachmann muss jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung 1500 Euro Geldstrafe zahlen.
Ein Urteil, dass Amtsrichter Dr. Gerhard Breuer per Strafbefehl fällte: Die Sicherheitskraft (33) blieb dem Prozess nämlich unentschuldigt fern. Auch Verteidiger Leopold Lischka konnte die Frage des Gerichtes, wo sich sein Mandant gerade aufhielte, nicht beantworten. Laut Anklage ist die Situation an jenem Abend in kürzester Zeit eskaliert. Nachdem der Wachmann die beiden Jungs auf das Fahrverbot hingewiesen hatte, sollen die Zwei entgegnet haben, schließlich den Eintritt bezahlt zu haben. Daraufhin machte der Mann den Vorschlag, zusammen zur Kasse zu gehen, dort bekämen sie das Geld zurück.
Streit um Skateboard-Fahrverbot
Doch weit gefehlt. Als es dort hieß, es gäbe keine Rückerstattung, kam es zum Streit. Der Wachmann will sich von den Jungs, die damals von zwei Mädchen begleitet wurden, provoziert gefühlt haben. Nie und nimmer, so hatte er bei der Polizei behauptet, will er den 16-jährigen Sohn eines Uni-Professors dann geschlagen und sogar getreten haben.
Bei Streit ging auch das Pfefferspray verloren
Vielmehr habe er, so seine Behauptung, dem Jungen die Wange getätschelt. Bei der turbulenten Auseinandersetzung habe er dann noch sein Pfefferspray verloren, angeblich hätten die Schüler daraufhin versucht, danach zu greifen.
Soweit seine Aussagen bei der Polizei. Die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge dem Gericht zu schildern, nahm der Mann jetzt allerdings nicht wahr. Er hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen das in seiner Abwesenheit gesprochene Urteil Einspruch einzulegen. Aufgrund der Anzahl der Tagessätze (150) gilt der bisher unbescholtene Wachmann als vorbestraft. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, taucht dieser Eintrag somit auch in seinem Führungszeugnis auf.
11:52
Wieso versteht das Professorenkind denn nicht, das man da nicht skateboarden darf? Ganz schön uverschämt dann noch sein Eintrittsgeld zurückzufordern.
Ich gehe ja auch nichts ins Kino und möchte dort meine privaten Filme abspielen.
14:33
@5 von Evald,
soll heißen, der Sohn eines Professors tut so was nicht. Eigentlich hätte es schon genügt, wenn der Wachmann ein Platzverbot erteilt hätte. Aber so ist das heute. Man setzt private Sicherheitsleute ein, welche selbst von Jugendlichen nicht ernst genommen werden brauchen. Schon die Nichtbeachtung de Hinweises auf die Ziffer 2 der Hausordnung stellt den Tatbestand des Hausfriedensbruches dar. Aber wen interessiert das schon. Wäre durch das Skateboard fahren ein Besucher zu Schaden gekommen, hätte der Wachmann ebenfalls des schwarzen Peter erhalten. Das ist Deutschland.
11:29
§ 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) kennt keine Geldstrafe. § 223 StGB (Körperverletzung) aber schon.
09:12
Über den Grad der gefährlichen Körperverletzung wird nicht berichtet.
Dennoch scheint mir das Verhalten des Wachmannes überzogen gewesen zu sein (Plusquamperfekt? Na, schließlich sind eir in Dortmund..)
1500 Euro Strafe ist schon eine hohe Hausnummer als Strafe. Von einen Klinikaufenthalt der Geschädigten wird nicht berichtet.
Dass das Verhalten des Wachmannes so wohl nicht richtig war (sollte er tatsächlich handgreiflich geworden sein) ist unstrittig.
Warum die berufliche Tätigkeit des vaters (Professor) eines der Jungs explizit genannt wird, ist mir auch nicht so ganz klar.
20:06
Strafe muß sein, denn der Wachmann hat etwas falsch gemacht! Hätte er den Schüler mit PCB vergiftet, wie der Envio-Schwerstverbrecher Dirk Neupert den kleinen Nico, hätte kein politischer Klasse- und kein Justizhahn danach gekräht.
19:52
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18:50
Hats den Wichtigtuer erwischt. Toll!.
18:46
Schönes Früchtchen haben wir da am Hals.