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PCB-Skandal

Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung zur Envio-Stillegung

04.08.2011 | 19:23 Uhr
Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung zur Envio-Stillegung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Entscheidung zur Stillegung und Sanierung der Dortmunder PCB-Skandalfirma Envio vertagt. Archivfoto: WR/Ralf Rottmann

Dortmund/Gelsenkirchen.Es war eine Marathonsitzung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag (4. August 2011): Vier Klagen von Envio wurden verhandelt – Klagen auch mit dem Ziel, die Stilllegung des PCB-Skandalbetriebs aufzuheben. Das Ergebnis am Abend: Die Verwaltungsrichter vertagen ihre Entscheidung.

Im Einzelnen ging Envio mit zwei Klagen gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg im Mai 2010 angeordnete Stilllegung des Betriebs an der Kanalstraße vor, zwei weitere Klagen richteten sich gegen die geforderte Sicherheitsleistung von 1,8 Millionen Euro, die das Skandal-Unternehmen zur Sanierung des verseuchten Geländes leisten soll.

Die Kammer bemühte sich für den ersten Komplex detailliert, die gesamten Betriebsabläufe der Firma aufzuklären. Denn zur Debatte in dem mehrstündigen Verfahren stand, ob die Stilllegung wirklich auf alle Betriebsteile ausgedehnt werden durfte und auf welcher rechtlichen Grundlage sie ausgesprochen wurde.

Ein Beispiel: So ging es unter anderem um den sogenannten „Weißen Bereich“, einen Betriebsteil, in dem hochgradig PCB-verseuchtes Material nichts zu suchen hatte. Dort war allerdings ein PCB-Trafo entdeckt worden. Grund genug für Arnsberg, im letzten Jahr unter Verweis auf falsche Betriebsabläufe den Bereich stillzulegen. Dieser zu klärende, rechtlich hoch komplexe Gesamtzusammenhang von Stilllegung und Teil-Stilllegung wurde im Laufe der gestrigen Verhandlung von über 20 Beweisanträgen des Klägers begleitet.

Gestritten wurde zudem, ob das Unternehmen dazu verpflichtet werden kann, 1,8 Millionen Euro für die Sanierung des hochgradig verseuchten Geländes zu hinterlegen. Dieser Streit um die Summe von 1,5 Mio. oder 1,8 Mio. hatte bereits im Sommer 2010 begonnen. Envio hatte damals dagegen Klage eingereicht. Erst gab es einen Teilerfolg, letztlich entschied das OVG Münster per Eilbeschluss, dass der Millionenbetrag zu hinterlegen ist. Gestern hatte sich der Streit um 1,5 Mio. Euro Sicherheitsleistung erledigt, weil die Entscheidung über die von Arnsberg auf 1,8 Mio. Euro aufgestockte Sicherheitsleistung von der Kammer genau so vertagt wurde wie die Entscheidungen über die Klagen gegen die Stilllegung.

Rundgang bei Envio

Unterdessen teilte das Land am Donnerstag mit, dass aktuell vom Envio-Gelände keine gesundheitliche Gefahr für Bürger im Umfeld und Arbeitnehmer ausgehe. Das zeigten Fegestaubproben, die genommen wurden, nachdem unsere Zeitung über Sicherheitslücken auf dem Gelände berichtet hatte. Weitere Boden-Proben sollen kurzfristig folgen.

Frank Bußmann

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Kommentare
05.08.2011
04:16
Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung zur Envio-Stillegung
von vaikl | #1

Hat denn eigentlich die Stadt bzw. der Rat schon den Pachtvertrag mit Envio gekündigt??? Oder ist man sich unter diesen ganzen Rechts-Profis hier doch nicht sooo sicher, ob eine Gewerbeuntersagung vor Gericht Bestand hätte?

Äußerst tragisch und oberpeinlich wäre, wenn es jetzt auch in *diesem* Skandal wieder interne, kleinbürgerliche Prügeleinen zwischen SPD und Grünen-Rechtsdezernent Steitz gäbe.

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