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„Unverhältnismäßig“

Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund

27.11.2012 | 17:23 Uhr
Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
1,2 Millionen Euro bezahlten Dortmunder Hoteliers an die Stadt als Bettensteuer für private Übernachtungen.Foto: Ute Gabriel

Dortmund.   Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Bettensteuer der Stadt Dortmund gekippt. Die fünfprozentige „Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen“ für private Übernachtungsgäste ist damit seit Dienstag Geschichte. Durch die Steuer waren 2011 mehr als 1,2 Mio. Euro in die Stadtkasse geflossen.

Die fünfprozentige „Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen“ für private Übernachtungsgäste, per Ratsbeschluss am 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt, ist gestern von der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aufgehoben worden. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Borgschulze gab damit den Klagen der Hotelbetriebe Hotel Unique Betriebsgesellschaft, Drees KG und A & O Hotel and Hostel statt, die zwischen April und August 2011 mit vier- und fünfstelligen Beträgen vom Steueramt zur Kasse gebeten worden waren. So musste z. B. die Drees KG für die beiden Monate November und Dezember 2010 nach Einnahmen von knapp 70.000 Euro für private Buchungen 6206 Euro abführen. Insgesamt, so Prozessvertreter Bollmann vom Steueramt, kamen auf diesem Weg 2011 über 1,2 Mio. Euro ein, während für 2012 ein Rückgang auf unter 900.000 Euro geschätzt wird.

Diese auch in Köln entdeckte Abgabenquelle umfasst zwischen 30 und 35 Prozent der Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Privatzimmern. Die Rezeption muss den Gast fragen, ob er denn nun privat oder „geschäftlich“ übernachte. Letztere sind von der Abgabe befreit. Einen Anspruch auf wahrheitsgemäße Auskunft hat der Hotelbetreiber aus Datenschutzgründen nicht. Und so kommt es dann, wie die Klägeranwälte Becker, Lang, Huth und Dr. Hadamek von ihren Mandanten zu berichten wussten, an der Rezeption zu Gegenfragen: „Wie wirkt sich das denn aus ?“ Oder der Kommentar: „Das geht Sie gar nichts an“.

Gericht sieht Steuergerechtigkeit nicht gewährleistet

Arbeitnehmer, die beruflich übernachten, können das mit einer Bescheinigung des Chefs belegen, und Selbstständige können sich selbst eine „Eigenbescheinigung“ als Nachweis ausstellen. Eine „volle Informationsherrschaft“ hat der Hotelier damit nicht, denn da bleiben viele Hintertürchen offen.

Steuern
Beim Kassieren wird der Staat kreativ

Um ihre Finanznot zu lindern, machen Städte immer wieder mehr oder weniger kreative Vorschläge für neue Abgaben: Pferdesteuer, Solariumsabgabe und Nutzungsgebühr für Bürgersteige. So mancher Vorschlag fiel schon dann durch, als den Politikern klar wurde, welchen Aufwand das Eintreiben macht.

„Unverhältnismäßige Mitwirkungspflichten,“ wie die Klägervertreter die Rolle ihrer Mandanten bei der Beitreibung dieser „indirekten Steuer“ brandmarkten. Und auch das Gericht sah in dieser „Umkehrung der Beweislast auf den Steuerpflichtigen die Entstehung der Steuerpflicht für nicht mehr vorhersehbar.“ Damit sei die „Steuergerechtigkeit nicht mehr gewährleistet“, begründete die Kammer ihr Urteil, ließ aber wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster ausdrück zu. (AZ 19 K 2007/11, 2159/11 u. 4037/11)

Helge Kondring

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Kommentare
28.11.2012
09:28
Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
von DrAndreasOpitz | #4

Es wird langsam oberpeinlich, dass hier in D Gerichte die Politik machen müssen.
Wozu brauchen (und bezahlen!) wir denn dann die Polit-Deppen noch?

27.11.2012
22:25
Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
von xxyz | #3

Es ist sehr sinnvoll, diese albernen Microsteuern gar nicht erst einzuführen.

Es gibt doch noch vernünftige Urteile.

27.11.2012
21:31
Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
von Broncezeit | #2

Jetzt ist auch in Dortmund nach Köln die Walter-BorjansSteuer gestoben.

27.11.2012
19:01
Verwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
von chinaski | #1

und wieder ein nackenschlag für die verwaltung. die werden es nie lernen.

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