Ullrich Sierau gibt OB-Amtsgeschäfte ab
19.01.2010 | 10:16 Uhr 2010-01-19T10:16:00+0100
Dortmund. Ullrich Sierau hat Montagabend die OB-Amtsgeschäfte an Stadtdirektor Siegfried Pogadl übergeben. Am Dienstagmorgen hat er seinen Dienst als Beigeordneter wieder aufgenommen. Erst Montagnachmittag hatte die Bezirksregierung zugestimmt, dass Sierau vorläufig im Amt bleiben darf.
Ullrich Sierau hat seinen Dienst heute morgen als Beigeordneter für Planung, Städtebau und Infrastruktur aufgenommen und noch am gestrigen Abend Stadtdirektor Siegfried Pogadl gebeten, ab dem 19. Januar 2010 die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters zu übernehmen.
Sierau wolle damit «den nächsten Schritt auf dem Weg zu der von ihm gewünschten Wiederholungswahl» tun, teilte die Stadtverwaltung mit. Als Wahltermin hat Sierau bereits den 9. Mai - den Tag der Landtagswahl in NRW - vorgeschlagen.
"Klage dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben"
Auslöser dieser Entscheidung war ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 18. Januar an einen privaten Kläger gegen die Wiederholung der OB-Wahl gewesen, das die Stadt Dortmund am gestrigen Nachmittag ebenfalls erreichte. In diesem Schreiben teilt das Gericht dem Kläger folgendes mit: „ ... wird darauf hingewiesen, dass Ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Sie ist voraussichtlich bereits unzulässig, da Sie nach Ihrer Mitteilung vom 15. Januar 2010 nicht Mitglied in einem Entscheidungsgremium der Stadt Dortmund sind. Als (nur) wahlberechtigter Bürger dürfte Ihnen aber die Klagebefugnis fehlen. Es wird daher angeraten, die Klage zurück zu nehmen.“ Es folgen Hinweise zu den Gerichtsgebühren zur Möglichkeit der Akteneinsicht.
Nächster Schritt zur Wiederholungswahl
Nach rechtlicher Würdigung dieses Schreibens besteht nun aus Sicht von Sierau ausreichende Klarheit und die notwendige Rechtssicherheit darüber, wie das Verwaltungsgericht die Frage der Zulässigkeit der Klage eines Bürgers ohne politisches Mandat beurteilt. Ullrich Sierau hat darauf hin den nächsten Schritt auf dem Weg zu der von ihm gewünschten Wiederholungswahl getan.
Das Schreiben des Verwaltungsgerichtes ist heute morgen auch an die Bezirksregierung und das Innenministerium weiter geleitet worden.
Vorgeschichte
Am Montag hatte die Bezirksregierung Arnsberg noch erklärt, dass Sierau wegen der Klage gegen die OB-Wahl vorerst im Amt bleiben könne. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe die Klage aufschiebende Wirkung, auch wenn der Privatmann vermutlich nicht klageberechtigt sei, hieß es.
Um den Ausgang der Kommunalwahlen vom 30. August gibt es seit Wochen in Dortmund Streit, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein Finanzloch in Millionenhöhe bekanntgeworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Gegen die Wahlen waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen. Der Dortmunder Stadtrat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.
Gegen den Beschluss des Stadtrates liegen mittlerweile mehr als ein Dutzend Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor. Davon richtet sich allerdings nur eine Klage gegen eine Wiederholung der OB-Wahl, die übrigen wenden sich gegen eine Neuauflage der Wahl zum Stadtrat beziehungsweise zu den Bezirksvertretungen. (mit ddp)
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