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Über zehn Jahre Haft für Handel mit Kokain

30.01.2009 | 20:00 Uhr

Mit seiner Festnahme in Holland gelang der Polizei ein Schlag gegen die internationale Drogenkriminalität: Zehn Jahre und sechs Monate muss der Kopf eines Kokainringes ins Gefängnis, sein Hauptabnehmer wandert für sechs Jahre in Haft. ...

Schnief - wer "Schnee" liefert, wird hart bestraft. (Foto: VS)

... So lautet das Urteil der 35. Großen Strafkammer. Der 39-Jährige gestand, von 2007 bis zu seiner Festnahme Anfang 2008 insgesamt 7,5 Kilo "Schnee" aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht zu haben. Geschätzter Verkaufswert des Kokains auf der Straße. knapp eine halbe Million Euro. Die Funktion des Niederländers: Die Organisation des Transports der heißen Ware. Er gilt als Drahtzieher des international operierenden Ringes, hat sich jedoch nie selbst die Hände schmutzig gemacht. Für die fünf Fahrten nach Holland, die in diesem Prozess verhandelt wurden, setzte er unter anderem eine erst 15-jährige Kurierin ein. Das Mädchen wurde Anfang 2008 zusammen mit zwei ebenfalls sehr jungen Begleitern am Borsigplatz festgenommen.

Dies war nur eine der diverse Spuren, die in die Nordstadt führten - daher fand der Prozess gegen den in Holland festgenommenen Boss auch hier in Dortmund statt. Auch der zweite Mann auf der Anklagebank wohnte bis zu seiner Festnahme in der Mallinckrodtstraße: Ein Student, der ebenfalls wegen schwunghaften Handels mit Drogen sechs Jahre Gefängnisstrafe kassierte. Der 23-Jährige gilt nämlich nicht nur als Hauptabnehmer des Stoffes, sondern hat seinerseits in knapp einem Jahr zwei Kilo Kokain weiterverkauft - zumeist an Stammkunden aus der Nordstadt, von denen einer in der Schillerstraße wohnte.

Mit ihrem Urteil blieb die 35. Große Strafkammer nur knapp unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft: Sie hatte für den Drahtzieher zehn Jahre und neun Monate Haft gefordert, für den Studenten siebeneinhalb Jahre. Beide Angeklagten zeigten sich im Prozess geständig, vor allem der Chef des Ringes hatte mit Polizei und Staatsanwaltschaft kooperiert. Dies habe sich auch durchaus positiv auf das Urteil ausgewirkt, so erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Nüsse. Doch um in den Genuss des bei Drogenprozessen manchmal angewandten und strafmindernden Kronzeugenparagraphen zu kommen, habe die Qualität des Geständnisses doch nicht gereicht.

Die Höchststraffe für Drogenhandel beträgt 15 Jahre.

Von Kathrin Melliwa

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