Tödlicher Bungeesprung von 2003 vor Gericht 2011
08.11.2010 | 15:33 Uhr 2010-11-08T15:33:00+0100
Dortmund.Der Prozess um den tödlichen Bungeesprung vom Dortmunder Florianturm am 20. Juli 2003 ist terminiert. Am 24. Februar 2011 muss sich Betreiber Jochen Schweizer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dortmund verantworten.
Das spätere 31-jährige Opfer reiste am 20. Juli 2003 extra aus Mommenheim bei Mainz nach Dortmund, um bei einem Bungee-Sprung vom Florianturm den ultimativen Kick zu erleben. Ein Tag, den seine Freundin, seine Familie und Freunde, aber auch viele Besucher des Westfalenparks nie vergessen werden: Vor ihren Augen stürzte der Mann in den Tod - das Seil war gerissen.
Mehr als sieben Jahre nach der Tragödie muss sich der Betreiber der nicht mehr bestehenden Anlage, Event-Manager Jochen Schweizer, ab dem 24. Februar 2011 wegen fahrlässiger Tötung vor dem Dortmunder Amtsgericht verantworten. Er war bei der Eröffnung seiner Bungee-Anlage vor zehn Jahren persönlich vom Florianturm gesprungen, um den ultimativen Kick zu demonstrieren, das berauschende Erlebnis – gepaart mit angeblich absoluter Sicherheit. Doch die gibt es nicht.
Betrieb der Anlage „mangelhaft organisiert“?
Dass das Seil damals riss, habe der Betreiber der nicht mehr existierenden Anlage zu verantworten, so sieht es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Der Betrieb der Anlage sei „mangelhaft organisiert“ gewesen, so die Staatsanwaltschaft, auch sei die Qualitätskontrolle des Seils ungenügend gewesen.
Bereits vor sechs Jahren scheiterte der Prozess an einem vom Amtsgericht abgelehnten Gutachten. Daraufhin wurde ein neues in Auftrag gegeben. Die Komplexität des Falles und eine längere Krankheit des neuen Sachverständigen zogen das Gutachten Jahr um Jahr in die Länge. Dazu musste geklärt werden, ob es an jenem Tag eventuell zu heiß war und jenes Seil überhaupt nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Die Wetterdaten dazu lieferte übrigens der mittlerweile in die Schlagzeilen gekommene Jörg Kachelmann und dessen Firma.
15:27
Da mußten erst 7 Jahre vergehen und der zuständige Richter vor drei Monaten in die Pension geschickt werden, damit es hier endlich weitergeht. Der Präsident des Amtsgerichts sollte sich etwas schämen ob solch demonstrierter Faulheit seiner Mitarbeiter. Von dem mittlerweile pensionierten Richter natürlich ganz zu schweigen.
Wie kann es angehen, dass ein Verfahren durch sechsjährige Krankheit eines Sachverständigen blockiert wird? Es gibt auch andere Sachverständige. Es scheint eher ein vorgeschobenes Argument gewesen zu sein, einen weiteren Fall möglichst bis zur eigenen Pension vor sich herzuschieben. Zumal der zuständige Richter schon vor ein paar Jahren die Zwischeninfo rausgab, der Fall könne nicht weitergehen, weil der Sachverständige nicht mehr erreichbar sei. Von Krankheit war dort keine Rede. Spätestens da hätte er auf einen anderen Sachverständigen ausweichen müssen. Aber wen interessiert denn schon eine trauernde Familie, die man persönlich nicht kennt, wenn man doch einen Fall von der Komplexität von zwei bis drei Verkehrsunfällen vor sich herschieben kann...
Zum kotzen!
11:00
7 Jahre ist ja ne ganz kurze zeit ,Anklage fertig u los da brauch ich keine Gutachten erstellen, der Betreiber haftet Punkt aus !!!!!!!!!
08:51
Hat das Mommenheimer Opfer sich sehenden Auges in Gefahr begeben?
Hat es einen *Kick* gebraucht?
Hat es die Wahl gehabt, besser am Boden zu bleiben?
Oder wer oder was hat es zum Bungeesprung gezwungen?
Fragen über Fragen...
01:20
dakor.... hmmm d´accord klingt besser :-)
immer diese fremdsprachler
22:07
#3
Sind sie der Gutachter? Toll! Und wenn es so wäre, dass damals die Sonne bei heiterem Wetter am Firmament stand, dann haftet immer noch der Betreiber, ausser die Verteidiger schieben der Sonne und Kachelmann die Verantwortung in die Schuhe.
Ich bin mal gespannt, wann der klare Menschenverstand zu einem Strafbestand wird!
#2
Ich bin völlig dakor mit ihrer Aussage.
20:57
Es war heiter bis wolkig und die Temperaturen lagen so um die 25° Grad zu dem Zeitpunkt. Zu heiß kann es da wohl eher nicht gewesen sein.
Aber die Seile lagen auf dem Ausleger, der das Sonnenlicht reflektierte. Da kann das Seil sehr wohl durch das erhitzte Metall in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
19:38
Was gibt´s da eigentlich zu bezweifeln?
Der Betreiber der Anlage (Schweizer) ist
für die Sicherheit verantwortlich gewesen.
Punkt, aus.
Erst einmal ist Schadenersatz, bzw. Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen
zu leisten.
Intern, zivilrechtlich kann der Betreiber ja
gegen den Hersteller der Gummis ja klagen.
Das die Opfer in Deutschland immer hinten
anstehen müssen, ist beschämend und
skandalös.
18:04
wenns mal wieder länger dauert.