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Stadt stoppt Abholzaktion am Vogelpothsweg

29.07.2009 | 18:17 Uhr

Barop. Die Stadt Dortmund stoppt die Abholz-Aktion am Vogelpothsweg.

„Im Bereich des Regenrückhaltebeckens folgt das Tiefbauamt einer Bitte des Umweltamtes, die restlichen Arbeiten jetzt einzustellen und das weitere Vorgehen nach einem Ortstermin zunächst miteinander zu besprechen”, teilte der städtische Pressesprecher mit. Im Trassenbereich seien die Arbeiten allerdings weitestgehend abgeschlossen.

Wie berichtet, hatten der BUND und die Grünen im Rat und in der Hombrucher Bezirksvertretung diese Aktion heftig kritisiert. Laut Thomas Quittek, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Dortmund und Beiratsvorsitzender der Unteren Landschaftsbehörde, hätte die Rodung gegen den Paragraf 64 des Landschaftsgesetzes NRW verstoßen, der vom 1. März bis zum 30. September unter anderem die Zerstörung von Hecken, Wallhecken und Gebüschen verbietet.

Das Tiefbauamt, das die Arbeiten ausführt, betont, dass die Abholz-Aktion „einerseits zur Freilegung der Trasse für die neue Straße und andererseits für den Bau des Regenrückhaltebeck´ens” notwendig sei. Das Becken soll westlich der neuen Trasse des Garden-kamp, etwa je zur Hälfte auf der Trasse der Universitätsstraße und auf dem im Südwesten benachbarten Gelände entstehen.

Nun hat sich auch die CDU Fraktion in die Diskussion eingeschaltet, die sich, laut ihrem Sprecher Hans-Jürgen Grotjahn, „der Auffassung des BUND voll anschließt, da zur Zeit aus Vogelschutzgründen das Roden von Büschen und Bäumen zu unterbleiben hat.” Die Christdemokraten wollen die Rodung von Büschen und Bäumen an der Universitätsstraße in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung im August zum Thema machen. sam

Susanne Meyer

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31.07.2009
22:27
Stadt stoppt Abholzaktion am Vogelpothsweg
von juergengojny | #2

Ist ist Wahlkampf und die Ökos machen sich eben mausig!

30.07.2009
00:42
Stadt stoppt Abholzaktion am Vogelpothsweg
von vaikl | #1

Wir können ja mal mutmaßen, wie die CDU auf der nächsten BV-Sitzung ihr Thema begründen will.

Dass die Rodungen gegen §64 LG NRW verstoßen, ist allgemein betrachtet zwar richtig, aber man lässt dabei leider außen vor, dass die geltende Verwaltungs-Rechtssprechung bestehende und rechtsgültige Planungen anderer Fachämter dem Landschaftsgesetz vorzieht.

Das mag den Naturfreunden (zu denen ich mich übrigens auch zähle) absolut nicht schmecken, aber ansonsten würden rechtskräftig beschlossene Baumaßnahmen, zu denen Jeder seine Einsprüche auch grade wegen solcher Eingriffe im Vorfeld vortragen kann, über Gebühr und unverhältnismäßig teuer verzögert werden.

Komischerweise finden sich erst jetzt, kurz vor der Kommunalwahl, nach jahrzehntelanger Planungsphase und einem immer wieder verschobenen Baubeginn ein paar Pseudo-Baroper ein, um einem schmalen Restbestand von H-Bahn-überflogenen, durch Studenten vermüllten und ornithologisch völlig unbedeutenden Hölzern inmitten einer durch Uni und teurer Wohnbebauung in Groß-Barop zerklitterten Umwelt einen Idylle-Status zu weihen.

Da die Orts-CDU immer noch dem unsinnigen Plan einer weitaus mehr Natur zerstörenden, viel zu teuer vollendeten Südtangente hinterherhinkt, ist ihr künstliches Aufbegehren unredlich und gehört unter der Akte Wahlkampfgetöse vermüllt.

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