Hördes Politiker wollen Verbots-Änderungen am Phoenix-See in Dortmund
21.02.2012 | 19:24 Uhr 2012-02-21T19:24:00+0100
Dortmund-Hörde. Die Bezirksvertretung Hörde befasste sich in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Brandschutz und der Phoenix-See-Satzung. Die Verbote an dem neuen Gewässer sorgten zuletzt für reichlich Kritik. Die Politiker richteten an den Rat der Stadt Dortmund Änderungsauflagen für die Donnerstag-Entscheidung.
Eine Bootsfahrt, die ist lustig – und die Preise für Genehmigungen auf dem sind in der am Donnerstag vom Rat zu beschließenden Satzung schon festgelegt. Ihre Empfehlung dazu sprach gestern die Bezirksvertretung (BV) Hörde aus – mit Änderungsauflagen.
Jahresgenehmigungen ohne Steganlegerplatz sollen je Segelboot 100 Euro kosten, Paddelboot- und Ruderbootbesitzer müssen 50 Euro berappen. Steganlegeplätze gibt es laut Satzung – sie soll ab 1. April in Kraft treten – nur für Segelboote und kosten für ein Jahr 400 Euro. Für einen Kalendertag zahlt der Freizeitsportler pro zugelassenen und mit Registriernummer versehenen Wasserfahrzeug 5 Euro. Segelboote dürfen nur von Personen geführt werden, die den „Nachweis über die Befähigung zum Führen von Segelbooten erbringen können“. Dafür ist der Antragsteller verantwortlich. Grillen am See soll auf bestimmten Flächen erlaubt werden. Wo, das wird noch festgelegt. Darüber hinaus fordern die Politiker, bei den Rettungsbooten innerhalb eines Jahres die Verbrennungs- durch Elektromotoren zu ersetzen.
Kein Investitionsbedarf
Weiteres Thema der Sitzung war der . Nach Angaben der Stadt ist bis auf die beiden Berufskollegs bei allen Schulen im Bezirk der „Brandschutz in allen Bereichen gewährleistet“. Abgesehen von den Berufskollegs gebe es deshalb keinen Investitionsbedarf in brandschutzrechtlicher Hinsicht.
Der Hörder Marktbereich soll für den Lieferverkehr durch zwei mobile Sperren gesperrt werden.

03:45
Wenn ich die Artikel rund um den Phoenixsee lese. erlebe ich eine Zeitreise.
Wir haben die 60er Jahre.
Papa hat ein Aquarium gekauft und eingerichtet.
Niemand, außer Papa, darf sich dem Aquarium naher als 2 Meter nähern.
Sonst erschrecken die Fische.
Papa macht täglich Kontrolle.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Haussegen schwer gestört.
Ihr alle macht euch lächerlich !
15:19
Das Betreten des Geländes im "rauschähnlichen Zustand2 ist verboten.
ausserdem muss man wie in den 60er Jahren auf den Wegen bleiben und darf die Grünflächen nicht betreten.
Das dort schwimmen verboten ist finde ich richtig. Denn das Wasser das auch durch das Grundwasser gespeist wird, ist leicht kontaminiert (vergiftet). Solte wirklich mal jemand davon Ausschlag oder ähnliches davon bekommen, müsste die Stadt haften. Auf dem Gelände wurde 150 Jahre Stahl gekocht bzw. produziert. Da ist es ganz normal das der Boden verseucht ist.
12:46
Täusche ich mich oder fehlen in dem Artikel an entscheidenden Stellen einige Wörter? Korrekturlesen ist ja wohl heute nicht mehr modern?
Nicht s mit modern. Zu teuer.
12:32
Was ist denn jetzt los. Ich lese nur Segelboote. Kommen jetzt doch nicht die Millionäre mit ihren segelyachten.
Und wieso gibt es im (Hörder) Hafen einen Schiffsanleger. Für Boote.
Und was wird aus der versprochenen Fähre zur "Kulturinsel" die sich mitten im See befindet.
Und bei so viel Schiffs und Bootsverkehr, gibt es auch Lotsen.
Und wer regelt den Parverkehr bei den 50000 Besuchern die der OB an den Sommerwochenenden erwartet.
Hofffentlich werden sich die Millionäre dort nicht gestört fühlen und wieder weg ziehen. Zb. in den sozialen Brennpunkt Syburg, oder Lücklemberg.